Wir vertreten Mandanten, die über eine beauftragte Vertriebsgesellschaft eine Eigentumswohnung der Casa Wohnbau erworben haben. Die vom Vertrieb gemachten Angaben halten wir für unzutreffend. Das Versprechen, nach 10 Jahren könne man die Wohnung mit Gewinn wieder verkaufen, ist illusorisch. Nach unserer Einschätzung wird die Wohnung im Weiterverkauf nur einen Bruchteil dessen bringen, was die Anleger bezahlt haben.
Die Falschberatung des Vertriebes muss sich die Casa Wohnbau grundsätzlich zurechnen lassen. Wir haben die Casa Wohnbau auf Rückabwicklung und Schadloshaltung unserer Mandanten verklagt.
P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.