In dem uns vorliegenden Fall ist den Anlegern erklärt worden, sie könnten die Immobilie in Magdeburg ohne Eigenkapital erwerben. Trotzdem würde sich das Objekt durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen fast von alleine tragen. Nach 10 Jahren könnten sie die Wohnung mit Gewinn wieder verkaufen.
Diese Aussagen sind in den uns vorliegenden Fällen falsch. Die tatsächlichen monatlichen Zuzahlungen sind deutlich höher. Der Verkauf in 10 Jahren erscheint ausgeschlossen. Im Weiterverkauf dürfte die Wohnung nur einen Bruchteil von dem Preis bringen, den die Anleger gezahlt haben.
Wir fordern die ISS zur Rückabwicklung und Schadloshaltung auf. Grundsätzlich muss nämlich der Verkäufer für die Falschberatung des Vertriebes haften. Der Anleger wird dann so gestellt, als hätte er die Wohnung nie gekauft.
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