Gemeinhin werden derartige Objekte als "Schrottimmobilien" bezeichnet, auch wenn sie fachmännisch saniert sein mögen. Im Falle des meist versprochenen Weiterverkaufes nach zehn Jahren werden sie nur einen Bruchteil des Erstpreises erlösen. Sie sind deshalb ihren Preis nicht wert. In diesem Sinne sind sie "Schrottimmobilien".
In den uns bekannten Fällen wurde den Geschädigten vorgegaukelt, sie könnten ohne eigene Zuzahlung eine Immobilie erwerben. Durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen würde sich das Ganze von alleine tragen. Nach 10 Jahren werde diese Wohnung mit Gewinn wieder verkauft.
Eine derartige Aussage ist unrealistisch. Die tatsächlichen Zuzahlungen liegen regelmäßig deutlich höher. Der Verkauf nach 10 Jahren erscheint illusorisch.
Für unsere Mandanten fordern wir die Firma Alexander und Fronz zur Rückabwicklung und Schadloshaltung auf.
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