Unsere Fälle

 
04.04.2011

Alexander und Fronz, Leipzig

Die Firma Alexander und Fronz aus Leipzig verkauft als Bauträger im Wesentlichen denkmalgeschützte Immobilien in Leipzig. Für den Verkauf werden externe Vertriebe eingesetzt. Uns ist hier insbesondere die Firma Burgenland AG aus Naumburg aufgefallen...

Gemeinhin werden derartige Objekte als "Schrottimmobilien" bezeichnet, auch wenn sie fachmännisch saniert sein mögen. Im Falle des meist versprochenen Weiterverkaufes nach zehn Jahren werden sie nur einen Bruchteil des Erstpreises erlösen. Sie sind deshalb ihren Preis nicht wert. In diesem Sinne sind sie "Schrottimmobilien".

In den uns bekannten Fällen wurde den Geschädigten vorgegaukelt, sie könnten ohne eigene Zuzahlung eine Immobilie erwerben. Durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen würde sich das Ganze von alleine tragen. Nach 10 Jahren werde diese Wohnung mit Gewinn wieder verkauft.

Eine derartige Aussage ist unrealistisch. Die tatsächlichen Zuzahlungen liegen regelmäßig deutlich höher. Der Verkauf nach 10 Jahren erscheint illusorisch.

Für unsere Mandanten fordern wir die Firma Alexander und Fronz zur Rückabwicklung und Schadloshaltung auf.
 

P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.


schliessen

Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-1012-Alexander-und-Fronz,-Leipzig.aspx