Unsere Fälle

 
18.04.2011

Centrum Immobilien, Marburg

Die Centrum Immobilien Management GmbH aus Marburg ist ein Anbieter von denkmalsgeschützten Immobilien. Die meisten Immobilien befinden sich in Leipzig. Gemeinhin werden derartige Objekte als "Schrottimmobilien" bezeichnet, auch wenn sie fachmännisch saniert sein mögen. Im Falle des meist versprochenen Weiterverkaufes nach zehn Jahren werden sie nur einen Bruchteil des Erstpreises erlösen. Sie sind deshalb ihren Preis nicht wert. In diesem Sinne sind sie "Schrottimmobilien"...

Für den Vertrieb setzt die Centrum externe Vertriebe ein, wie z. B. die Strukturen um den Berliner Vertriebsmann Andreas Schrobback, deren Namen häufig wechseln. So ist er bekannt mit seiner Firma Prime Estate und deren Ableger wie UVBD, DI, oder FWV. Jetzt im Frühjahr 2011 steht nur noch „Wirtschaftsberatung“ an der Villa in der Hagenstraße 67 im feinen Berliner Grunewald.

In den uns bekannten Fällen erklärt Schrobback, man könne eine solche Immobilie praktisch ohne eigene Zuzahlung erwerben. Durch die steuerlichen Vergünstigungen und den Mieteinnahmen rechnet sich das Ganze praktisch von alleine. Nach 10 Jahren werde man aus dem Immobilienprojekt mit Gewinn wieder aussteigen.

Derartige Aussagen sind regelmäßig ins „Blaue“ abgegeben. Weder kann sich eine solche Immobilie von alleine tragen, noch scheint der Verkauf der Immobilie nach 10 Jahren mit Gewinn realisierbar

Die Falschberatung des Vertriebes muss sich der Verkäufer grundsätzlich zurechnen lassen. Wir fordern von der Centrum die Rückabwicklung des Immobiliengeschäftes und den Ersatz des entstanden Schadens.

Wir haben ein Urteil erstritten , in dem das Landgericht Marburg  die Centrum Immobilien Management GmbH aus Marburg auf Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages verurteilt hat, weil der dem Erwerb zu Grunde liegende Kaufvertrag aus formellen Gründen unwirksam war.

P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.


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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-1016-Centrum-Immobilien,-Marburg.aspx