Unsere Fälle

 
20.04.2011

Fischer Bau

Die Fischer Bau aus Stuttgart ist ein Bauträgerunternehmen, das auf dem Leipziger Immobilienmarkt denkmalsgeschützte Immobilien anbietet. Gemeinhin werden derartige Objekte als ?Schrotttimmobilien? bezeichnet, auch wenn sie fachmännisch saniert sein mögen. Im Falle des meist versprochenen Weiterverkaufs nach zehn Jahren werden sie nur einen Bruchteil des Erstpreises erlösen. Sie sind deshalb ihren Preis nicht wert. In diesem Sinne sind es ?Schrottimmobilien?...

Für den Verkauf dieser Immobilien werden externe Vertriebe eingeschaltet. So sind uns hier das FZN Finanzzentrum Nürnberg, die FW Finanz aus Karlsruhe und Phoenix Domo in der Vergangenheit aufgefallen. Nach den uns vorliegenden Informationen werden für den Vertrieb regelmäßig die gesetzlich verbotenen „Cold Calls“ angewendet, das heißt, da folgt der überraschende Anruf zur Steuerpolitik.

In den Verkaufsgesprächen wurde unseren Mandanten erklärt, der Erwerb der Immobilie werde sich durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen praktisch von alleine tragen. Lediglich eine kleine Zuzahlung sei zu erwarten. Nach 10 Jahren werde die Immobilie mit Gewinn wieder abgestoßen.

Dieses halten wir für unrealistisch. Die monatlichen Belastungen sind in den uns bekannten Fällen höher als versprochen. Der Verkauf nach 10 Jahren ist illusorisch. Im Weiterverkauf dürften die Wohnungen nur ein Bruchteil von dem erlösen, was der Käufer selber bezahlt hat. Damit sind die Immobilien faktisch unverkäuflich. Kaum einer der Anleger wird in der Lage sein, die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem noch offenen Kredit aus der eigenen Tasche auszugleichen.

Für die Falschberatung des Vertriebes haftet grundsätzlich der Verkäufer. Er hat den geschädigten Anleger so zu stellen, als hätte er die Wohnung nie erworben. Dies geschieht durch die Rückabwicklung des Kaufvertrages und den Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens.
 

P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.


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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-1017-Fischer-Bau.aspx