Für den Verkauf dieser Immobilien werden externe Vertriebe eingeschaltet. So sind uns hier das FZN Finanzzentrum Nürnberg, die FW Finanz aus Karlsruhe und Phoenix Domo in der Vergangenheit aufgefallen. Nach den uns vorliegenden Informationen werden für den Vertrieb regelmäßig die gesetzlich verbotenen „Cold Calls“ angewendet, das heißt, da folgt der überraschende Anruf zur Steuerpolitik.
In den Verkaufsgesprächen wurde unseren Mandanten erklärt, der Erwerb der Immobilie werde sich durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen praktisch von alleine tragen. Lediglich eine kleine Zuzahlung sei zu erwarten. Nach 10 Jahren werde die Immobilie mit Gewinn wieder abgestoßen.
Dieses halten wir für unrealistisch. Die monatlichen Belastungen sind in den uns bekannten Fällen höher als versprochen. Der Verkauf nach 10 Jahren ist illusorisch. Im Weiterverkauf dürften die Wohnungen nur ein Bruchteil von dem erlösen, was der Käufer selber bezahlt hat. Damit sind die Immobilien faktisch unverkäuflich. Kaum einer der Anleger wird in der Lage sein, die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem noch offenen Kredit aus der eigenen Tasche auszugleichen.
Für die Falschberatung des Vertriebes haftet grundsätzlich der Verkäufer. Er hat den geschädigten Anleger so zu stellen, als hätte er die Wohnung nie erworben. Dies geschieht durch die Rückabwicklung des Kaufvertrages und den Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens.
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