Sie haben die apoBank Düsseldorf nach einer Null-Dividende und einem Minus von 283,1 Millionen Euro (2009) im letzten Jahr frustriert verlassen. Immerhin können sich nun die verbliebenen 99.915 Genossen über eine Dividende von vier Prozent für das Geschäftsjahr 2010 freuen. Die apoBank hat im Vorjahr einen Jahresüberschuss von 53,4 Millionen Euro erwirtschaftet und ist somit in die Gewinnzone zurückgekehrt. Vorstandssprecher Herbert Pfennig sieht gute Chancen dafür, dass es auch 2011 so bleibt.
Dafür muss sich Pfennig richtig ins Zeug legen. Denn die apoBank wurde von drei großen Skandalen erschüttert, unter denen die Bank auch noch künftig leiden muss:
Skandal Nummer 1: Giftiger Wertpapierkauf in Höhe von 5,5 Milliarden Euro aus dem Jahre 2006
Bis 2008 hatte der damalige Vorstand strukturierte Finanzprodukte (giftige Immobilienwertpapiere) von 5,5 Milliarden Euro angesammelt, derzeit sind es noch 4,2 Milliarden Euro. Bis 2014 will Bankenchef Herbert Pfennig den Bestand auf 2,5 Milliarden Euro reduzieren.
2006 hatte sich die apoBank von der Sachsen LB nämlich eine so genannte Zweckgesellschaft in Dublin andrehen lassen. 2007 weigerte sich die WestLB, Fonds dieser Dubliner Tochter zu refinanzieren. 2008 hiess es, die apoBank habe für 3,2 Milliarden Euro giftige Wertpapiere in den Büchern, während das haftende Eigenkapital nur 2,5 Milliarden Euro betrug. Inzwischen gestand die apoBank, dass es sogar 5,5 Milliarden Euro teure riskante Papiere waren.
Als Konsequenz daraus, wird in den nächsten Tagen fünf Altvorständen der apoBank eine Klage auf Rückzahlung von insgesamt 66 Millionen Euro zugestellt. Bei den Bankern handelt sich um den ehemaligen Vorstandssprecher Günter Preuß, den Ex-Risikovorstand Günther Herion, den Ex-Kapitalmarktvorstand Harald Wilsing und die ehemaligen Vorstände Gerhard K. Girner und Werner Albert Schuster. Die apoBank wirft den fünf Ex-Managern den Kauf riskanter Wertpapiere vor. Verhandlungen mit der Managerhaftpflichtversicherung über eine gütliche Einigung waren zuvor gescheitert.
Skandal Nummer 2: Licon-Bestechungsvorwürfe
Am 20. Oktober 2010 rückte die sächsische Antikorruptionseinheit in Leipzig bei dem Immobiliensanierer Licon GmbH ein und verhaftete die Geschäftsführer Peter Wolf (37) und Florian Scholze (37) sowie den Vetriebsleiter Mathis Kuper (36), weil sie den amerikanischen Mitinhaber Jürgen Henning (58) aus Florida mit Hilfe von Scheinrechnungen um fünf Millionen Euro betrogen haben sollen. Die Licon GmbH hatte über ihre Vertriebstochter Medicon, die als Kooperationspartner eng mit der apoBank zusammenarbeitete, innerhalb von zwei Jahren an 600 vermögende apoBank-Kunden mehr als 1.500 Wohnungen zum Wucherpreis von über 3.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (üblich waren maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter) für einen Gesamtpreis von 270 Millionen Euro verkauft und soll dafür an die apoBank und die Medicon eine heimliche Provision von insgesamt 15 Prozent des vollfinanzierten Verkaufspreises gezahlt haben.
Nach Aussagen eines ehemaligen Licon-Mitarbeiters seien von den 15 Prozent Provision 8 Prozent an die apoBank weitergegeben worden. Die apoBank dagegen spricht davon, dass es nur marktübliche 6 Prozent gewesen seien. Ein Viertel davon wiederum wurden dem erfolgreichen Bankberater ausgezahlt.
Die Staatsanwaltschaft und die Bonner Finanzmarktaufsicht BaFin ermitteln gegen vier Mitarbeiter der apoBank, weil sie unter anderem in die eigene Tasche gewirtschaftet haben sollen.
Einer von ihnen, der einstige apoBank-Vertriebsvorstand Claus Verführth (42) aus Betburg-Kau (rund 400.000 Euro Jahresgehalt plus Mercedes-Dienstwagen), wollte angeblich nicht Bescheid gewusst haben. Dennoch warf ihn die apoBank am 1. November 2010 raus. Auch sein Vorstandskollege Stefan Mühr, verantwortlich für Standesorganisationen wie Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung, wurde zum gleichen Zeitpunkt abberufen. Beide Posten sind inzwischen neu besetzt.
Jochen Resch vertritt 12 Betroffene, denen er vor Gericht gute Chancen auf Rückzahlung des Kaufpreises einräumt. Resch sagte dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net: "Die von der Licon gezahlten Provisionen an die apoBank stellen eine so genannte Rückvergütung dar, über die in den Beratungsgesprächen hätte hingewiesen werden müssen. Ist eine solche Aufklärung nicht geschehen, besteht grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch auch gegen die Bank, der im Ergebnis auf die vollständige Rückabwicklung des abgeschlossenen Kauf- und des Darlehensvertrages gerichtet ist."
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