Dazu werden Mitglieder gesucht, die bereit sind, ebenfalls zu klagen. "Das ist vor allem auch
eine Kostenfrage", erklärt Fischer. Die Finanzierung müsse daher im Vorfeld geklärt werden.
Bei den Klagen gegen die Kreisverbände Mecklenburg Mitte und Bad Doberan/Rostock-Land
sowie den Landes- und den Bundesverband der Volkssolidarität (VS) sollen möglichst alle Varianten abgedeckt sein. Dadurch erhofft
sich der IVG nach und nach Muster zu finden, in denen sich alle individuellen Fälle der Verbandsmitglieder wiederfinden lassen.
"So entstehen Präzedenzfälle", erklärt Hörnig. Sollten die ersten Kläger erfolgreich sein, "dann kommen wir alle". Doch bis dahin werde
es wohl noch eine Weile dauern, meint Fischer. Daher folgen jetzt die nächsten Klagen.
Vertreten werden die durch die Insolvenz der Immobilienfonds der Volkssolidarität Geschädigten durch den Berliner Rechtsanwalt
Jochen Resch. Sie wollen einen Schadensersatzanspruch geltend machen. "Die Bandbreite der verlorenen Anlagesummen reicht von
1500 bis zu 70 000 Euro", so Fischer. Betroffen sind vor allem ältere Menschen. "Die meisten haben die 70 schon überschritten", sagt
Hörnig. Rund 400 der etwa 1600 Geschädigten haben sich im IVG zusammengeschlossen.
Jetzt warten die Verbandsmitglieder darauf, dass am Landgericht Rostock ein Verhandlungstermin für die Musterverfahren angesetzt
wird. Hörnig: "Wir hoffen, dass es im Herbst losgeht." Fischer rechnet den Klägern gute Erfolgschancen aus: "Die werden von Tag zu
Tag besser." Schließlich sei mittlerweile eine Vielzahl von Informationen durch die Arbeit von Insolvenzverwalter und Staatsanwaltschaft
ans Licht gekommen.