Auf die Haftanordnung vom 9. Januar 2011 erfolgte am 19. Januar 2011 die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, und am 9. Mai 2011 wurde nunmehr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Das allein ist schon schlimm genug - für alle, die auf ihn hereingefallen sind.
Denn Hunderte Käufer von so genannten Steuerspar-Immobilien in Leipzig und Chemnitz haben nun gar keinen Ansprechpartner mehr, wenn es darum geht, die vermittelte Wohnung, wie versprochen, nach zwei, zehn oder zwölf Jahren mit großem Gewinn wieder zu verkaufen, oder wenn die Miete geringer ausfällt, als zugesagt, und man die Raten für die Kredite nicht mehr bedienen kann, oder wenn das Finanzamt die Steuersenkung nicht anerkennt, weil die Immobilie nicht unter Denkmalschutz stand oder bereits saniert war. Die Probleme häufen sich. Aber bei wem soll man sich beschweren, Hilfe holen oder gar sein Geld zurückfordern?
Jerard Vita hat längst eine neue Firma aufgemacht und das Fach gewechselt. Er berät heute keinen Kunden mehr in Sachen Fördermittel und dreht niemandem mehr eine Steuerspar-Wohnung an, die sich als so genannte Schrottimmobilie entpuppt. Seine neue Firma Bella Casa Hausverwaltungs GmbH in der Königin-Luise-Straße 43 in Berlin-Dahlem kümmert sich nur noch um Mieter und Mieten und nicht mehr um Käufer und deren Finanzprobleme.
Jerard Vita hat die Hand erhoben und sich seiner Verantwortung damit elegant entledigt - wie so viele andere Vermittler von Steuerspar-Immobilien vor ihm auch.
Im Fall von Jerard Vita kommt es für die Kunden aber noch viel dicker:
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger aus der White & Case Insolvenz GbR, bittet die Wohnungskäufer, die sich eigentlich schon mit den Krediten der Deutschen Kreditbank DKB für die überteuerten Immobilien schwer verhoben haben, nun auch noch nachträglich kräftig zur Kasse. Der Insolvenzverwalter hat nämlich in der Insolvenzmasse des Maklers offene Außenstände entdeckt, die er pflichtgemäß einfordern muss.
Denn jeder, der die Dienste der Via Vita Finanzkommunkations GmbH in Anspruch nahm und eine Wohnung zum Zwecke des Steuernsparens kaufte, unterschrieb nicht nur einen notariellen Kaufvertrag bei dem Verkäufer der Wohnung, in vielen Fällen der Heli GmbH aus Leipzig. Er unterschrieb bei Jerard Vita zugleich auch noch einen Extra-Maklercourtage-Vertrag. Danach sollte der Käufer sechs Prozent der Kaufsumme der Wohnung an den Kudamm-Makler bezahlen. Bei einer 100.000 Euro teuren Wohnung waren das also 6.000 Euro.
Vita verzichtete lange Zeit auf die 6 Prozent Extra-Provision von den Käufern
Doch eigenartiger Weise hat Jerard Vita diese Courtage bei seinen Kunden gar nicht abgerufen, obwohl die Kunden die Extra-Maklercourtage-Verträge unterschrieben hatten. Eine Erklärung dafür bekam der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net von Jerard Vita dafür nicht, Vita zog es vor zu schweigen.
Der auf solche Fälle spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Jochen Resch und zugleich Vorsitzende der Verbraucherzentrale Brandenburg erläutert gegenüber GoMoPa.net: "Bei einer Vertriebsprovision von rund 20 Prozent, die die Via Vita vom Wohnungsverkäufer, der Heli Leipzig, bekam und die von der DKB mitfinanziert worden war, konnte es sich die Via Vita offenbar leisten, die sechsprozentige Provision bei ihren Kunden nicht einzufordern. Erst seit einem Jahr, als es der Via Vita finanziell nicht mehr so glänzend ging, begann die Via Vita Provisionen von den Käufern der Wohnungen einzufordern. Und nun mahnt Rechtsanwalt Dr. Schulte-Kaubrügger von White & Case als zuständiger Insolvenzverwalter die zweifelhaften Provisionsrechnungen für Immobilienvermittlungen bei den ehemaligen Kunden der zahlungsunfähigen Via Vita an."
GoMoPa.net: Wieso zweifelhafte Provisionsrechnungen?
Rechtsanwalt Resch: "Wir treten dem entgegen und meinen, dass wegen unsachgemäßer Immobilienvermittlungen schon keine Provisionsforderungen entstanden sein können, im Übrigen kann unserer Ansicht nach vielfach mit Schadensersatzansprüchen aufgerechnet werden."
GoMoPa.net: Sie haben in der Vergangenheit vor Landgerichten in Berlin, Potsdam, Halle, Braunschweig, Dresden, Rostock, Görlitz und Leipzig sehr erfolgreich Vollstreckungsabwehrklagen gegen den Wohnungsverkäufer Heli GmbH wegen Sittenwidrigkeit und Falschberatung durchgesetzt. Gilt dasselbe nun auch für den Vermittler Via Vita?
Rechtsanwalt Resch: "Ja, für den Vermittler gilt dasselbe wie für den Verkäufer einer Wohnung. Insgesamt vertreten Resch Rechtsanwälte derzeit fast 130 Heli-Opfer. Die Mahnungen des Insolvenzverwalters der Via Vita können ebenso abgewehrt werden."
GoMoPa.net: Herr Resch, vielen Dank für diese Informationen.