Die Postbank ist Rechtsnachfolgerin der BHW Bank. Die BHW Bank hatte seinerzeit umfangreich Beteiligungen von geschädigten Anlegern an dem Immobilienfonds der Dritte Grundbesitz KG Rentadomo finanziert. Bereits in der Vergangenheit hatte das OLG Celle rechtskräftig festgestellt, dass die BHW Bank einen Wissensvorsprung über wesentliche, negative Faktoren des Fonds hatte. Deshalb hafte die Postbank den Anlegern auf Schadensersatz und Rückabwicklung der Verträge. Das Landgericht Hannover hat den Klagen der geschädigten Anleger stattgegeben und die Postbank zu Schadensersatz und zur Rückabwicklung verurteilt.
Hiergegen hatte die Postbank Berufung eingelegt. Das OLG Celle weist die Berufung der Postbank mangels Aussicht auf Erfolg durch Beschluss zurück und bestätigt dabei insbesondere, dass Ansprüche der Anleger nicht verjährt sind. Die Entscheidungen sind rechtskräftig.
Anleger der Dritte Grundbesitz KG Rentadomo, die ihre Anteile nach April 2000 erworben und über die BHW Bank finanziert haben, können daher grundsätzlich weiterhin erfolgversprechend Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Ansprüche von Anlegern jedoch jedenfalls zum 31.12.2011 verjähren. Betroffene Anleger sollten daher ihre Ansprüche umgehend prüfen lassen.