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02.09.2011

Warnung vor Abzockern, Teil II

Auf unserem Artikel vom 15.08.2011 mit der gleichen Überschrift gab es einige Resonanz. So wurde uns berichtet, dass es tatsächlich ehemalige Vertriebsmitarbeiter gegeben haben soll, die gegen eine Gebühr Resch Rechtsanwälte als "die Spezialkanzlei" zur Rückabwicklung von "Schrottimmobilien" empfohlen haben..

Man werde so das Problem lösen und habe dieses auch schon in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich durchgeführt. Die rein praktische Durchführung werde über dazu eigens geschaffene Firmen laufen, die solche fantasievollen Namen wie "Berliner Rück" trugen.

Nach Aussagen von Informanten ist dieses bis in die jüngere Vergangenheit praktiziert worden. Die Mandanten sollten das allerdings nicht offenlegen, sondern sich nur eine juristische Ersteinschätzung ihres Falles geben lassen.

Solche Geschichten klingen unglaublich. Sie offenbaren aber auch, wie groß die Not der Geschädigten sein muss. Beweise liegen vor, dass derartige Dinge Anfang 2009 geschehen sind. Alle neueren Hinweise sind nicht belegt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sie zutreffend sein könnten. 

Vor diesem Hintergrund nochmal eine eindeutige Klarstellung: Ersteinschätzungen bei Resch Rechtsanwälte sind kostenlos! Mit der Ersteinschätzung wird geprüft, ob der Fall hinreichende Erfolgsaussichten bietet und von Resch Rechtsanwälte übernommen wird.
Es gab und gibt keine Vermittler, die befugt wären, dafür eine "Eintrittsgebühr" zu erheben. Es gibt keine Zusammenarbeit mit irgendwelchen Rückabwicklungsfirmen.

Der klare Hinweis an alle potenziellen Mandanten: Zahlen Sie niemandem eine Gebühr, damit Sie einen Termin bei Resch Rechtsanwälte bekommen!

Diese eindeutigen Feststellungen sind auch notwendig, um alle anderen zu stärken und zu schützen, die die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte empfehlen.

Zwar wird wohl die Mehrzahl der Mandanten durch Veröffentlichungen im Internet auf Resch Rechtsanwälte aufmerksam, eine Vielzahl von Empfehlungen kommt jedoch auch aus dem Verbraucherschutznetzwerk, in das Resch Rechtsanwälte seit über 20 Jahren eingebunden sind. In diesem Netzwerk wirken Verbraucher- und Anlegerschutzinstitutionen, diverse Anlegerschutzkanzleien, Sachverständige (z.B. Gutachterpool Leipzig), Journalisten und viele andere Anlegerschützer  mit.

Aber immer wieder gibt es auch Empfehlungen von Vertriebsmitarbeitern, die ihren Kunden bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen empfehlen, die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung bei Resch Rechtsanwälte zu nutzen. Dass wir dieses tun, ist selbstverständlich. 

Nicht diejenigen sind die „Bösen“, die solche Empfehlungen aussprechen. Verantwortungslos handeln diejenigen, die ahnungslose Anleger mit haltlosen Versprechungen zum Erwerb überteuerter Wohnungen ins Unglück stürzen.

Alle, die diese Missstände des grauen Kapitalmarkts und insbesondere des grauen Schrottimmobilienmarktes anprangern, sind erst einmal Verbündete. Sie verdienen unsere Unterstützung! Gerade auch, wenn Sie die Seiten wechseln.

Nur wenn sie die Opfer ein zweites Mal abzocken wollen, dann werden sie zu Gegnern!
 


http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-1046-Warnung-vor-Abzockern,-Teil-II.aspx