Unsere Fälle

 
22.09.2011

L+S Wohnbau

L+S Wohnbau mit Sitz in Mühldorf ist auf dem Immobilienmarkt in Leipzig tätig. Zusammen mit der Schwesterfirma L+S Denkmalimmobilien GmbH werden denkmalgeschützte Immobilien saniert...

Der Verkauf dieser Immobilien erfolgt über externe Vertriebe.

Die Verkaufsmethoden dieser Firmen sind nicht immer seriös. So wird die Kontaktaufnahme vielfach über einen unerlaubten „Cold Call“ vorgenommen, den die Verbraucherzentrale in Berlin als „Tatwaffe Telefon“ bezeichnet.

Dem Angerufenen wird dann  bei einem Termin im Büro des Vertriebes erklärt, er könne sich an einer Immobilie beteiligen, die sich durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieten fast von alleine trägt. Nach 10 Jahren werde diese Immobilie mit Gewinn wieder verkauft. Diese Aussagen sind regelmäßig „ins Blaue hinein“ abgegeben. Der Verkauf nach 10 Jahren erscheint illusorisch. Damit läuft das Immobilienengagement über die übliche Laufzeit eines Immobiliendarlehens von rund 30 Jahren.

Der Vertrieb ist verpflichtet, den Interessenten wahrheitsgemäß und vollständig über alle für ihn wichtigen Aspekte aufzuklären. Die Falschberatung muss sich der Verkäufer grundsätzlich zurechnen lassen. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, den Käufer so zustellen, als hätte dieser die Wohnung nie erworben.
 

P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.


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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-1049-L-S-Wohnbau.aspx