Unsere Fälle

 
13.10.2011

Immoratio

Die Immoratio aus Berlin ist zugleich Vertrieb und Verkäufer von Eigentumswohnungen. Einen besonderen Trick hat sich die Immoratio bei der Akquisition ihrer Kunden ausgedacht. Man kann einen Gutschein gewinnen im Werte von 5.000,00 Euro. Diese Gutscheine werden nicht nur auf der Website der Immoratio angeboten, sondern auch bei Veranstaltungen in der O 2 World...

Natürlich haben wir den Verdacht, dass es nur Gewinner bei diesem Spiel gibt. Und ein wirklicher Gewinn ist es auch nicht. Die € 5.000,00 bekommt man nämlich nur verrechnet, wenn man eine Wohnung kauft. Diese werde sich nämlich als eine gewinnbringende Kapitalanlage erweisen, so erklärt dann Immoratio Macher Dr. Werner den glücklichen Gewinnern.

Durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen werde sich eine derartige Immobilie fast von alleine tragen. Nach 10 Jahren könne sie mit Gewinn wieder verkauft werden.

In den uns vorliegenden Fällen lag die monatliche Zuzahlung deutlich höher. Oft lagen der Finanzierung fragwürdige Umschuldungen zugrunde. An den Verkauf in 10 Jahren mit Gewinn ist wohl kaum zu denken.

Für diese Falschberatung muss die Immoratio einstehen. Im Übrigen haben wir festgestellt, dass es eine auffällige Häufung von Formfehlern beim Erwerb der Wohnung gibt, die sich noch heute die Erwerber zu nutze machen können.

Ziel ist es jedoch in jedem Fall, so gestellt zu werden, als hätte man die Wohnung nicht gekauft.

P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden. 
 


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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-1053-Immoratio.aspx