In den uns bekannten Fällen wurde von Seiten der Vertriebsmitarbeiter erklärt, dass sich der Erwerb durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen praktisch von alleine tragen werde. Nach zehn Jahren würde man mit Gewinn wieder verkaufen.
Wir halten derartige Versprechungen für ins „Blaue“ hinein abgegeben. Der Verkauf in zehn Jahren mit Gewinn dürfte Illusion sein.
Für die Falschberatung des Vertriebes muss grundsätzlich der Verkäufer haften. Der Käufer wird so gestellt, als hätte er die Wohnung nie gekauft.
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