Regelmäßig wurde den Erwerbern versprochen, dass sie eine Immobilie erwerben, die sich durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen fast von alleine trägt. Nach 10 Jahren werde sie mit Gewinn wieder verkauft.
Wir halten diese Aussage für „ins Blaue hinein“ abgegeben. Der Verkauf nach 10 Jahren ist illusorisch.
Grundsätzlich haftet auch der Verkäufer für die Falschberatung des Vertriebes. Der Erwerber hat den Anspruch, so gestellt zu werden, als hätte er die Wohnung nie erworben.
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