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05.12.2011

CWI erneut zur Rückabwicklung verurteilt

Ein weiteres Mal wurde eine Tochtergesellschaft der CWI-Unternehmensgruppe vom Landgericht Berlin zur vollständigen Rückabwicklung eines Wohnungskaufvertrages verurteilt. In diesem kürzlich von der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte erstrittenen Urteil stützt sich das Gericht dabei auf rechtliche Erwägungen, die auch anderen Anlegern künftig helfen können, leichter einen Schadenersatzanspruch durchzusetzen:...

1.Für das Gericht kam es auf den Nachweis einer Falschberatung gar nicht an. Vielmehr stellte es darauf ab, dass mit dem Geschäftsmodell der CWI, insbesondere den von uns nachgewiesenen massiven Vertriebsprovisionen von 25% - 35% des Kaufpreises, bewusst eine erhebliche Gefährdung der Anleger geschaffen worden sei. Diese Vertriebsstruktur führe für die CWI erkennbar dazu, dass eine neutrale Beratung der Erwerber von vornherein nicht zu erwarten sei. Wenn über diese Umstände nicht aufgeklärt werde, verletze dies vorvertragliche Aufklärungspflichten und führe zu einem Anspruch auf Rückabwicklung.

2.
Die CWI darf nicht den Inhalt der von den Vertriebsmitarbeitern geführten Beratungsgespräche mit Nichtwissen bestreiten. Die pauschale, nicht näher ausgeführte Behauptung der CWI, man habe trotz "umfangreicher Bemühungen" keine Informationen erhalten, genügt nicht, sondern führt dazu, dass der Vortrag der Kläger dem Urteil zu Grunde gelegt wurde, ohne dass es einer Beweisaufnahme bedürfe.

Muttergesellschaft des CWI-Konzerns ist die CWI Real Estate AG, zu der zahlreiche weitere Objektgesellschaften gehörten und gehören. Mit einer Jahresbilanzsumme von über 27 Mio. Euro (im Geschäftsjahr 2008/09) gehört sie sicherlich zu einem der Big Player auf dem Markt.

Die CWI-Grupppe beschränkt sich dabei nicht auf den Verkauf von Eigentumswohnungen. Vielmehr konzentriert sie sich seit Jahren darauf, insbesondere Privatpersonen den Erweb von Eigentumswohnungen als Kapitalanlage und Altersvorsorge schmackhaft zu machen. Dazu ersann sie als Vertriebskonzept das Modell der "Rundum-Sorglos-Immobilie". Der Käufer sollte neben der Wohnung einen ganzen Strauß an nützlichen Zusatzdienstleistungen wie Mietgarantien und Verwaltungsdienstleistungen erhalten, die ihm die Kaufentscheidung erleichtern sollten.

Dabei tritt sie jedoch selbst nicht unmittelbar mit den Kunden in Kontakt, sondern beauftragt für den Vertrieb der Wohnungen verschiedene Strukturvertriebe. Von den einzelnen Gesellschaften des Konzerns wurden teilweise Provisionen von mehr als 25 % des Kaufpreises für den erfolgreichen Vertrieb einer Wohnung ausgeschüttet.

Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil sind die Erwerber nunmehr so zu stellen, als hätten Sie die Wohnung nicht erworben. Damit sind vor dem Landgericht Berlin inzwischen fünf Urteile gegen die CWI ergangen, von denen eines inzwischen auch rechtskräftig ist."

 


http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-1075-CWI-erneut-zur-Rueckabwicklung-verurteilt.aspx