Kritiker beklagen eine enge Zusammenarbeit zwischen diesen Organisationen und professionellen Rechtsvertretern. Der Vorwurf: Die Anwälte nutzen die Opfer-Vereine als Instrument, um Mandanten zu gewinnen. Im Gegenzug unterstützen die Juristen die Anlegerschützer mit Spenden.
In Deutschland gibt es eine Handvoll großer Kanzleien, die den Markt mit Mandanten, die sich auf dem grauen Kapitalmarkt übervorteilt fühlen, dominieren. Dazu gehört die Kanzlei von Jochen Resch am Kurfürstendamm, wo sich mehr als 20 Anwälte fast ausschließlich dem Anlegerschutz widmen. Nach seinen Angaben suchen 2000 Mandanten im Jahr seinen Rat. Viele erzählten ähnliche Geschichten darüber, wie der Handel mit überteuerten Immobilien ablaufe, sagt Resch.
Resch war zu Beginn der Affäre einer der wichtigsten Zeugen gegen Braun, forderte früh den Rücktritt des Senators. Im Internet ist Resch stark vertreten. Wer nach dem Schlagwort "Schrottimmobilien" sucht, landet fast zwangsläufig auf der Internetseite seiner Kanzlei. Früher war Resch Geldgeber des Deutschen Instituts für Anlegerschutz (DIA), 2009 hat er dort als Geschäftsführer den früheren Ost-Berliner Kriminalistik-Professor Ehrenfried Stelzer eingesetzt. Stelzer war zu DDR-Zeiten Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit. Inzwischen ist das DIA geschlossen.
Resch arbeitet jetzt mit der Schutzgemeinschaft geschädigter Kapitalanleger (SgK) zusammen. Der Verein ist Mitglied in der Berliner Verbraucherzentrale, so wie etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund oder der Landesverband der Berliner CDU. Die SgK trägt sich nach Angaben von Vorstand Jürgen Blache aus Spenden. Geld von der Verbraucherzentrale oder öffentlichen Töpfen erhält der Verein nach Angaben seines Vorsitzenden nicht.
Blache ist als einer der schärfsten Kritiker von Braun hervorgetreten. Nach seinen Angaben liegen in den Büros der SgK 100 Fälle vor, in denen Braun oder sein Sozius Uwe Lehmann-Brauns Kaufvertragsangebote beurkundet haben und gegen die sich die Verbraucher nun zur Wehr setzen. Blache selbst ist kein Anwalt. Gegen ihn gibt es in Internet-Foren jedoch Hinweise, dass er offensiv Käufer von Immobilien anschreibe und ihnen suggeriere, sie hätten ein schlechtes Geschäft gemacht und sollten über die Schutzgemeinschaft gegen ihren Vertrag vorgehen.
Dass Verbraucherschützer Geschädigte an Anwälte weitervermitteln, ist nicht unüblich. Auch die Berliner Verbraucherzentrale (VZ) verfährt so. "Wir werden hier seit gut zwei Jahren auch nicht mehr als VZ außergerichtlich tätig, sondern verweisen ganz allgemein an entsprechende Fachanwälte", sagt Geschäftsführer Peter Lischke. VZ-Immobilien-Experte Peter Dirk sagt, das Thema Schrottimmobilien tauche in der Beratungsstelle in jüngster Zeit nicht mehr so häufig auf. Wegen der Verunsicherung über den Euro, günstige Hypothekenzinsen und Renditeversprechen durch steigende Mieten, sei "die Gefahr wieder sehr groß, dass dieses Gewerbe wieder aufblühen könnte".