Der neue Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Michael Braun (CDU), steht nach seinem Auftritt vor dem Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses am gestrigen Mittwoch weiterhin in der Kritik. Ihn hätten die Erklärungen Brauns vor dem Ausschuss „nicht überzeugt“, sagte der Anlegeranwalt Jochen Resch, der zahlreiche Käufer von Schrottimmobilien vertritt. Braun habe vor dem Gremium sehr formalistisch argumentiert. „Ich halte ihn für dieses Amt für nicht geeignet“, so Resch.
Braun wird vorgeworfen, als Notar an der Vermittlung von Schrottimmobilien an arglose Kaufinteressenten mitgewirkt zu haben. Verkaufs-Masche der unseriösen Immobilien-Vertriebsorganisationen ist es, die Kunden anzurufen, sagte Jürgen Blache von der Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger. Zunächst gehe es in den Telefonaten um die Steuerpolitik. Dann werde mit einer harmlosen Fangfrage erkundet, wie hoch das Einkommen der Gesprächsteilnehmer ist, um ihnen bei einem weiteren Gespräch ein Steuersparmodell schmackhaft zu machen.
Sorgfältig vorbereitet
Danach würden die Interessenten kurzfristig zu einem Notar begleitet, bei dem sie ein Kaufangebot unterzeichnen. „Die Leute wissen nicht, worauf sie sich einlassen“, sagte Blache. Da nur von einem „Angebot“ die Rede sei, würden viele nicht argwöhnisch reagieren. Braun hatte bei seinem Auftritt zugegeben, dass er die umstrittene Aufsplittung von Angebot und Kaufvertrag praktiziert habe. Er habe meist nur Angebote beurkundet, ob ein Vertrag zustande gekommen sei, wisse er nicht.
Tatsächlich handele es sich laut Anwalt Resch bei dem „Angebot“ aber um den ersten und entscheidenden Schritt zum Abschluss eines Kaufvertrages. Denn ein zweiter Notar müsse nun nur noch das Angebot im Auftrag der Verkäufer annehmen – und der Kauf sei perfekt. Den Käufern sollen dabei die Unterlagen für den Erwerb der Immobilie nicht 14 Tage vor der Unterzeichnung vorliegen, wie es eigentlich vorgeschrieben ist.
In mehreren Fällen soll Braun solche Kaufangebote beurkundet haben, teilweise außerhalb der normalen Dienstzeiten. Braun wies vor dem Rechtsausschuss Vorwürfe zurück, er habe sich nicht korrekt verhalten. Er sagte, ein Notar sei grundsätzlich zur Beurkundung verpflichtet. Aus Arbeitszeitgründen oder wegen Kinderbetreuung habe er auch gelegentlich abends und am Wochenende beurkundet. Nur erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke setzten diese Pflicht aus.
Resch sagte dazu, Braun habe den Spielraum, den er als Notar gehabt habe, nicht zu Gunsten der Verbraucher genutzt. Er hätte auch kritische Fragen stellen können, dann wären die windigen Immobilienvertriebe sicher nicht ein zweites Mal zu ihm gekommen. Deren Vorgehensweise habe System. Es funktioniere nur, wenn sie die Kunden überrumpeln könnten. Keiner würde sonst eine solche Immobilie erwerben, so Resch, der auch Vorsitzender der Verbraucherzentrale in Brandenburg ist.
Widerspruch von den Piraten
Braun hatte sich auf den Auftritt sorgsam vorbereitet, er verlas zunächst eine dreiseitige Stellungnahme. Darin ging er auf die Vorwürfe ein. Er sagte, er habe jeden Käufer einer Eigentumswohnung gefragt, ob er das Objekt auch angeschaut habe. Einige Käufer haben das verneint. „Da habe ich dann vielleicht flapsig dazu gesagt, dass ich persönlich das nicht machen würde“, sagte Braun.
Die Bemerkung stieß beim Abgeordneten der Piraten-Fraktion auf Widerspruch. „Wieso haben Sie den Käufer dann nicht gewarnt?“, wollte Heiko Herberg wissen. Er habe doch einen Vermerk „im Verbraucherinteresse“ über die nicht besichtigte Immobilie gemacht, so Braun. Er ließ sich von Nachfragen kaum aus der Ruhe bringen. Er sagt, er habe Tausende glückliche Kunden, manche haben sogar ihre Verwandte zu ihm geschickt.
Nicht einmal, als der Grünen-Abgeordnete Dirk Behrendt ihm vorwirft, er vermisse Brauns Empathie mit den Betroffenen, zeigte Braun eine Gefühlsregung. „Ich halte das Hervorzerren einzelner Fälle nicht im Interesse der Verbraucher“, sagte der Senator kühl.
Ein wenig nervös wurde er erst gegen Ende der dreistündigen Fragerunde, als der Abgeordnete Behrendt ihn immer wieder mit den Namen der zwielichtigen Immobilienvertriebe konfrontierte und wissen wollte, inwieweit Braun dazu Verbindungen hatte. Da sprang ihm seine Parteifreundin Cornelia Seibeld bei, die auch den Rechtsausschuss leitet. Sie verwies auf die notarielle Schweigepflicht, die es verbiete, Namen zu nennen.