Unsere Fälle

 
01.02.2012

DGG, Leipzig

Die Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG ist zusammen mit der Megaron Bauträger GmbH Teil der Oliver Bechstedt Immobiliengruppe aus Leipzig...

Die DGG verkauft und saniert denkmalgeschützte Immobilien in Leipzig, aber auch in anderen Städten. Für den Verkauf werden externe Vertriebe eingesetzt.

Wir haben immer wieder bemerkt, dass fälschlicherweise behauptet wird, der Erwerb einer denkmalsgeschützten Immobilie würde sich durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen praktisch von alleine tragen. Nach 10 Jahren werde man mit Gewinn verkaufen.

Diese Aussage halten wir für illusorisch. Der Weiterverkauf der Immobilie wird nach heutigem Erkenntnisstand nur zu dem Bruchteil des ursprünglichen Kaufpreises möglich sein. Da der Verkauf nur mit Löschung zu Gunsten der Bank bestellte Grundschuld möglich ist, muss der Erwerber die Differenz zwischen dem Kaufbetrag und dem noch offenen Darlehensbetrag aus eigenen Mitteln ablösen. Dies wird wohl nur wenigen möglich sein und führt faktisch zur Unverkäuflichkeit der Immobilie.

Für die Falschberatung des Vertriebes muss grundsätzlich der Verkäufer haften. Geschädigte Käufer haben das Recht so gestellt zu werden, als hätten sie die Wohnung nie erworben.
 

P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.


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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-1102-DGG,-Leipzig.aspx