Die DGG verkauft und saniert denkmalgeschützte Immobilien in Leipzig, aber auch in anderen Städten. Für den Verkauf werden externe Vertriebe eingesetzt.
Wir haben immer wieder bemerkt, dass fälschlicherweise behauptet wird, der Erwerb einer denkmalsgeschützten Immobilie würde sich durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen praktisch von alleine tragen. Nach 10 Jahren werde man mit Gewinn verkaufen.
Diese Aussage halten wir für illusorisch. Der Weiterverkauf der Immobilie wird nach heutigem Erkenntnisstand nur zu dem Bruchteil des ursprünglichen Kaufpreises möglich sein. Da der Verkauf nur mit Löschung zu Gunsten der Bank bestellte Grundschuld möglich ist, muss der Erwerber die Differenz zwischen dem Kaufbetrag und dem noch offenen Darlehensbetrag aus eigenen Mitteln ablösen. Dies wird wohl nur wenigen möglich sein und führt faktisch zur Unverkäuflichkeit der Immobilie.
Für die Falschberatung des Vertriebes muss grundsätzlich der Verkäufer haften. Geschädigte Käufer haben das Recht so gestellt zu werden, als hätten sie die Wohnung nie erworben.
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