Unsere Fälle

 
01.02.2012

FZN, Nürnberg

Die FZN aus Nürnberg und Leipzig ist uns seit vielen Jahren bekannt. FZN steht für Finanz Zentrum Nürnberg. Das FZN ist ein Vertrieb, der für diverse Bauträger arbeitet, so z. B. für die Megaron aus Leipzig, DS Wohnbau in Öhringen sowie die Fischer Bau GmbH...

Aus zahlreichen Fällen ist uns bekannt, dass den potentiellen Erwerbern einer Immobilie erklärt wird, sie würden an einem Steuersparprogramm teilnehmen. Durch die steuerlichen Vergünstigungen und Mieteinnahmen würde sich ein solches Projekt praktisch von alleine rechnen. Nach 10 Jahren werde man mit Gewinn aus einem solchen Steuersparprojekt wieder aussteigen.

Derartige Aussagen sind „ins Blaue hinein“ abgegeben. Meist liegen die Zuzahlungen deutlich höher als versprochen worden ist. Der Verkauf nach 10 Jahren ist eine Illusion. Weil der Weiterverkaufswert deutlich unter dem Einkaufspreis liegt, ist ein Verkauf nur möglich, wenn der offene Restkredit abgezahlt werden kann. Sonst erteilt die Bank keine Löschungsbewilligung. Dazu wird wohl kaum einer der geschädigten Anleger in der Lage sein.

Für die Falschberatung haftet nicht nur der Vertrieb, sondern grundsätzlich auch der Verkäufer, der den Vertrieb mit dem Verkauf seiner Wohnungen beauftragt hat. Der Anleger wird dann so gestellt, als hätte er die Wohnung nie erworben.

P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden. 
 


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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-1106-FZN,-Nuernberg.aspx