Aus zahlreichen Fällen ist uns bekannt, dass den potentiellen Erwerbern einer Immobilie erklärt wird, sie würden an einem Steuersparprogramm teilnehmen. Durch die steuerlichen Vergünstigungen und Mieteinnahmen würde sich ein solches Projekt praktisch von alleine rechnen. Nach 10 Jahren werde man mit Gewinn aus einem solchen Steuersparprojekt wieder aussteigen.
Derartige Aussagen sind „ins Blaue hinein“ abgegeben. Meist liegen die Zuzahlungen deutlich höher als versprochen worden ist. Der Verkauf nach 10 Jahren ist eine Illusion. Weil der Weiterverkaufswert deutlich unter dem Einkaufspreis liegt, ist ein Verkauf nur möglich, wenn der offene Restkredit abgezahlt werden kann. Sonst erteilt die Bank keine Löschungsbewilligung. Dazu wird wohl kaum einer der geschädigten Anleger in der Lage sein.
Für die Falschberatung haftet nicht nur der Vertrieb, sondern grundsätzlich auch der Verkäufer, der den Vertrieb mit dem Verkauf seiner Wohnungen beauftragt hat. Der Anleger wird dann so gestellt, als hätte er die Wohnung nie erworben.
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