Urteile des Kammergerichtes und des BGH
Das Kammergericht hat Berufungsklagen der CFG Grundbesitz GmbH (früher Contest GmbH) zurückgewiesen. die Feststellungen des Landgerichtes Berlin wurden bestätigt: Die Kläger können Schadensersatz nach den Grundsätzen der vorvertraglichen Vertrauenshaftung (culpa in contrahendo) beanspruchen.
Unsere Mandanten hatten aufgrund der Anlageberatung durch die Firmen Welthaus Immobilien GbR und Anlage & Kapital als Erfüllungsgehilfen der CFG Grundbesitz, Eigentumswohnungen im Paket mit einer Fremdfinanzierung erworben. Der CFG Grundbesitz GmbH ist die Falschberatung durch die Welthaus Immobilien GbR und A&K gemäß § 278 BGB zuzurechnen. Über den Anstieg der Finanzierungsaufwendungen wurde nicht hinreichend aufgeklärt.
Eine vorvertragliche Pflichtverletzung war unter anderem auch darin zu sehen, dass die tatsächlichen Zuzahlungen sich nicht in Grenzen dessen hielten, was die Klägerin als maximalen monatlichen Eigenaufwand leisten wollte (3 U 50/05).
In einem anderen Fall blieb auch die durch die CFG Grundbesitz GmbH eingewendete Verwirkung erfolglos.
In einem weiteren CFG Fall hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 06. 07.2007 auf die Revision der Klägerin ein Urteil des Kammergerichts in Berlin aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der BGH hat klargestellt, dass bei der Überprüfung, ob ein Kaufpreis sittenwidrig überhöht ist, auch die im Kaufvertrag bereits ausgewiesenen Modernisierungskosten zu berücksichtigen und zu bewerten sind.
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