Unsere Fälle

 

Fortissimo

Die Fortissimo AG hat nicht nur Eigentumswohnungen sondern auch ihre eigenen Aktien verkauft, die zwei Jahre später an die Börse gehen sollten. Dazu kam es nicht... Für unsere Mandanten konnten wir wegen Falschberatung durch die Vertriebsorganisation des dubiosen Reno Clemann ein obsiegendes Urteil erstreiten...

Wir vertreten Mandanten gegen die Fortissimo Immobilienhaus AG,die nicht nur Eigentumswohnungen sondern auch ihre eigenen Aktien verkauft hat. Im Jahr 2000 wurden unseren Mandanten vorbörsliche Aktien angeboten, die dann zwei Jahre später an die Börse gehen sollten, vermittelt hat ein Mitarbeiter der Firma Telis Finanz. Zum Börsengang kam es nicht! Um Dienstleistungen der Fortissimo AG selber in Anspruch nehmen zu können, hat man den Aktionären zahlreiche andere Angebote gemacht, z.B. die Zeichnung einer Inhaberteilschuldverschreibung oder den Erwerb einer Eigentumswohnung. Zuletzt hat die Fortissimo Immobilien- und Handelshaus AG auf sich aufmerksam gemacht, als sie als neues Geschäftskonzept den Aufkauf von Immobilien auch aus Insolvenzfällen verkündet hat. Für unsere Mandanten, die in dem Kölner Objekt  Europaring eine Eigentumswohnung erworben hatten, konnten wir vor dem Landgericht Berlin ein obsiegendes Urteil erstreiten. Die von dem Verkäufer eingeschaltete Vertriebsorganisation des dubiosen Reno Clemann, Berlin, hatte den Käufer falsch beraten.

Das Kammergericht in Berlin (Berufungsgericht) hat der Fortissimo mitgeteilt, dass sie die eingelegte Berufung für unbegründet hält. Diesen Hinweisbeschluss des Kammergerichts vom 09.11.2004 finden Sie auf unserer Urteilsseite. Am 20. Januar 2006 hat die Fortissimo AG einen Insolvenzantrag gestellt.Das Insolvenzverfahren wurde am 01.05.2006 beim Amtsgericht Brückeburg eröffnet.

P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.
 

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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-34-Fortissimo.aspx