Unsere Fälle

 

IBH - Immobilienfonds

Unserer Einschätzung nach können IBH - Fonds nicht halten was sie versprechen. Bei allen von der IBH und der Gallinat Bank initiierten Immobilienfonds haben sich die in den Verkaufsprospekten dargestellten Prognosen hinsichtlich der erzielbaren Mieteinahmen als völlig fehlerhaft erwiesen...
Die Firma IBH Immobilienfonds Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschaft ist Initiatorin zahlreicher geschlossener Immobilienfonds (Vierte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR, Fünfte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR, Siebte Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR, Vierte Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR, Fünfte Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR, Dritte Wohnbau Vermögensverwaltung GbR, Zweite Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR, Grundbesitzwohnbaufonds Berlin-Chemnitz GbR, Grundbesitz Wohnbaufonds Ortszentrum Bad Kohlgrub, Grundbesitz Wohnbaufonds Stuttgart-Neuhausen GbR, Grundbesitz Wohnbaufonds Bayern GbR, Grundbesitz Wohnbaufonds Leipzig-Chemnitz GbR, Grundbesitz Wohnbaufonds Berlin-Chemnitz GbR, Grundbesitz Wohnbaufonds Nürnberg-Fürth Waldstraße GbR, Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR, und andere), an denen sich Anleger über die Firma CT Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH als mittelbare Gesellschafter bürgerlichen Rechts beteiligen können. Aufgrund vorheriger Absprache sind die Beteiligungen sämtlicher Anleger durch die Gallinat Bank AG in Essen finanziert worden. Ausnahmen ergeben sich nur für vereinzelte Fonds, in denen sämtliche Anleger von der Raiffeisenbank Oberschleißheim e. G. finanziert worden sind.
 
Bei allen von der IBH initiierten Immobilienfonds haben sich die in den Verkaufsprospekten dargestellten Prognosen hinsichtlich der erzielbaren Mieteinahmen als völlig fehlerhaft erwiesen. Aus den Geschäftsberichten der Folgejahre wird deutlich, dass bereits von Beginn an teilweise nur die Hälfte der prospektierten Mieten erzielbar waren.
 
Hieraus ergeben sich für die Gallinat Bank AG und die Raiffeisenbank Oberschleißheim e. G. erhebliche Konsequenzen. Nach der gegenwärtigen höchstrichterlichen Rechtsprechung haften Banken für derartige Fehlkalkulationen, wenn diese erheblich und vorhersehbar waren und die Bank eng mit dem Initiator und / oder mit dem Vertrieb zusammengearbeitet hat. Allein aufgrund der reinen Anzahl der Finanzierungen, wird das Vorliegen einer engen Zusammenarbeit nicht zu bestreiten sein. Die Abweichungen zwischen den prospektierten und den tatsächlichen Mieteinnahmen ist derart erheblich, dass die widerlegliche Vermutung der Kenntnis der Bank von dieser Fehlkalkulation von ihr nicht zu widerlegen sein wird. Rechtsfolge ist dann ein Schadenersatzanspruch in Form der Rückabwicklung der Verträge und Ersatz des weiteren Schadens
 
Alle Anleger sollten prüfen lassen, ob auch in ihrem konkreten Fall sämtliche Voraussetzungen für den Schadenersatzanspruch gegeben sind.

Wir führen mit den Banken Vergleichsgespräche und reichen Klagen ein, falls diese Gespräche scheitern sollten. Regelmäßig ist als Treuhänder die CT Treuhand aus München eingeschaltet. Soweit uns bekannt ist, werden keine Gesellschafterversammlungen abgehalten. Wir haben den Geschäftsführer Günter Mulzer aufgefordert, die längst überfälligen Gesellschafterversammlungen nunmehr nachzuholen und die Zahlen offen zu legen.

Wie uns unsere Mandanten jetzt vermehrt mitteilen, versendet die Gallinat Bank seit einigen Monaten oftmals verfrühte Prolongationsangebote zum Darlehensvertrag. Diese Prolongationsangebote enthalten eine sog. Nachbelehrung zum ursprünglichen Darlehensvertrag. Grund hierfür ist, dass die GALLINAT jüngst vermehrt auf Rückabwicklung der Darlehensverträge gegen Übertragung des Fondsanteils verurteilt wurde, aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen. Sollten auch Sie ein Prolongationsangebot erhalten, ist sofortiges Handeln erforderlich.
 
Auskunftsanspruch wird durchgesetzt
 
Das Landgericht Chemnitz hat mit einem Beschluss vom 05.04.2010 bestätigt, dass die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Auskunftserteilung gegen die Geschäftsführung der IBH zulässig sind und hat gleichzeitig Zwangsgeld gegen den Geschäftsführer verhängt. 

Nach  Satzung und Gesetz haben die Anleger der IBH Immobilienfonds das Recht, über alle Geschäftsvorgänge informiert zu werden und Einsicht in sämtliche Unterlagen der Gesellschaft zu erhalten.Gleichwohl hat die IBH Geschäftsführung dieses Einsichts- und Auskunftsrecht verweigert - selbst als dieser Anspruch durch das zuständige Amtsgericht in Chemnitz bestätigt worden war.

Wir haben konsequenterweise die Zwangsvollstreckung aus dem ergangenen Urteil beantragt. Auch hiergegen hat die IBH Geschäftsführung Rechtsmittel ergriffen, die nunmehr endgültig zurückgewiesen worden sind. Gleichzeitig wurde ein Zwangsgeld gegen die Geschäftsführung verhängt.

Durch das gesamte Verhalten der IBH Geschäftsführung drängt sich der Verdacht auf, dass es Geschäftsvorgänge gibt, die auf keinen Fall den Gesellschaftern zur Kenntnis gelangen dürfen.

Die Beharrlichkeit, mit denen diese Auskünfte verweigert werden, erhöht die Entschlossenheit, die berechtigten Ansprüche der Anleger konsequent durchzusetzen.

Siehe auch  "Hintergrundinformationen"

P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.

 

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Fragebogen zur Beteiligung als mittelbarer Gesellschafter bürgerlichen Rechts

Sie haben sich als mittelbarer Gesellschafter bürgerlichen Rechts über einen Treuhänder an einem Unternehmen beteiligt und diese Beteiligung unter Umständen fremd finanzieren lassen. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber den Initiatoren, der Kommanditgesellschaft und eventuell der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) An welcher Gesellschaft / Unternehmen haben Sie sich als mittelbarer Gesellschafter bürgerlichen Rechts beteiligt?

2.) Wer hat Sie mit der Beteiligung bekannt gemacht?

3a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

3b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

4.) Haben Sie sich mit einer Einmaleinlage und / oder mit einer Rateneinlage beteiligt?

Bemerkung:

In zahlreichen Fällen ist die Beteiligung als mittelbarer Gesellschafter bürgerlichen Rechts durch eine Bank finanziert worden. Sollte das auch bei ihnen so gewesen sein, bitten wir Sie auch die nächsten beiden Fragen zu beantworten. Ansonsten geht es gleich mit Frage 6.) weiter.

5.a) Welche Bank hat die Beteiligung finanziert?:
5.b) Wurde Ihnen eine Alternative zur abgeschlossenen Finanzierung angeboten?:

6.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

7.) Besitzen Sie die Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) und/oder das Zertifikat noch?

Bemerkung:

8.) Wurde Ihnen ein Gewinn nach Steuern versprochen?

Bemerkung:

9.) Wurde Ihnen die Bedeutung des Agio erklärt?

Bemerkung:

10.) Wurde Ihnen ein Prospekt vorgelegt?

Bemerkung:

11.) Hat man Sie über die Aufgaben und Pflichten des Treuhandgesellschafters aufgeklärt?

Bemerkung:

12.) Sind Ihnen von der Geschäftsführung regelmäßig die Einladungen zur Gesellschafterversammlung und die Protokolle sowie die Bilanzen und Geschäftsberichte übersandt worden?

Bemerkung:
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-38-IBH--Immobilienfonds.aspx