Unsere Anwälte haben Urteile gegen die BADENIA wegen mangelhafter Aufklärung über die Nachteile der Finanzierung erstritten, in denen diese verurteilt wird, sämtliche Schäden zu ersetzen, die unseren Mandanten durch den Abschluss der Kauf- und Finanzierungsverträge entstanden sind. Auch wenn die BADENIA nicht selbst die vorvertraglichen Verhandlungen geführt hat, muss sie sich das Verschulden der Falschberatung durch einen Anlageberater gem.§ 278 BGB zurechnen lassen.
Nach Auffassung des Landgerichtes Karlsruhe gibt es keinen anderen Fall, in dem sich ein Kreditinstitut, insbesondere eine Bausparkasse, in so weit reichendem Maße am Vertrieb von Immobilien engagiert hat. Die BADENIA war an der Auswahl der zu veräußernden Objekte beteiligt, finanzierte deren Erwerb mit, zahlte Provisionen an Objekt- und Finanzvermittler, die Mietpool- und WEG -Verwalterin und finanzierte auch die notleidenden Mietpools. In einem Urteil stützt sich das Landgerichte Karlsruhe im Wesentlichen auf das besonders komplizierte Finanzierungskonzept der BADENIA Bausparkasse, das sog. "Dortmunder Modell". Die Finanzierung erfolgt über ein Vorausdarlehen ,das später durch zwei hintereinander geschaltete und getrennt anzusparende Bausparverträge getilgt werden soll. Gerade auf Grund dieses Modells, das erheblich erhöhte Gesamtkosten beinhaltet, sieht das Landgericht Karlsruhe eine besonderen Aufklärungsbedarf.
Das Landgericht stellt fest, dass die Vermittler zweifelsfrei Erfüllungsgehilfen der BADENIA sind. Die BADENIA haftet für die fehlende Aufklärung.
In einem Urteil vom 27.07.2007 ist das LG Karlsruhe der Auffassung, dass die BADENIA institutionell mit der Vertriebsfirma Heinen & Biege zusammengewirkt hat. Die BADENIA Bausparkasse wurde verurteilt, die Kläger von allen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag und den Bausparverträgenfreizustellen und alle darüberhinausgehenden finanziellen Schäden zu erstatten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mittlerweile ein Schadenersatzurteil gegen die BADENIA aufgehoben und an das OLG Karlsruhe wegen eines Verfahrensfehlers zurückverwiesen. Der BADENIA wurde nicht die Möglichkeit gegeben, sich durch Vernehmung eines Zeugen zu entlasten. Der BGH ist allerdings der Auffassung, dass diese Entlastung der BADENIA nicht gelingen wird.
In über 120 Klageverfahren werden wir zukünftig beweisen, dass die BADENIA Bausparkasse von den Falschangaben der mittlerweile insolventen Firma Heinen&Biege wusste. Das Kammergericht Berlin hat bereits für unsere Mandanten entschieden und die BADENIA zur Rückabwicklung verurteilt. Nun macht die Bausparkasse großzügige Vergleichsangebote!
Erneut wurde die Deutsche Bausparkasse Badenia in drei von Resch Rechtsanwälten vertretenen Fällen rechtskräftig zum Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt. Der Bundesgerichtshof wies die Nichtzulassungsbeschwerden der Badenia gegen die Berufungsurteile des Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschlüssen vom 13. Juli (Aktenzeichen XI ZR 71/09, XI ZR 72/09, 73/09) zurück.
Der Bundesgerichtshof bestätigt hiermit die Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, welches in den vorgenannten Fällen eine Haftung der Badenia wegen vermuteten Wissensvorsprungs annahm. Die Badenia konnte vor Gericht nicht widerlegen, dass ihr die arglistige Täuschung der Vermittler und Verkäufer bekannt war. Insbesondere die den Anlegern über sogenannten Mietpools versprochenen Mietausschüttungen waren offensichtlich überhöht.
Mandanten der Kanzlei Resch Rechtsanwälte sind nun von der Badenia finanziell so zu stellen, als wenn Sie die Erwerbsverträge nicht geschlossen hätten.
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