Unsere Fälle

 

BADENIA (Allwo, Heinen&Biege)

Die BADENIA Bausparkasse arbeitete seit 1988 mit der Heinen & Biege Gruppe zusammen. Die BADENIA stellte dem Vertrieb eine Finanzierung mit zwei hintereinander geschalteten Bausparverträgen und untertariflicher Ansparung an (sog. "Dortmunder Modell")...
 
 
Unsere Anwälte haben Urteile gegen die BADENIA wegen mangelhafter Aufklärung über die Nachteile der Finanzierung erstritten, in denen diese verurteilt wird, sämtliche Schäden zu ersetzen, die unseren Mandanten durch den Abschluss der Kauf- und Finanzierungsverträge entstanden sind. Auch wenn die BADENIA nicht selbst die vorvertraglichen Verhandlungen geführt hat, muss sie sich das Verschulden der Falschberatung durch einen Anlageberater gem.§ 278 BGB zurechnen lassen.
 

Nach Auffassung des Landgerichtes Karlsruhe gibt es keinen anderen Fall, in dem sich ein Kreditinstitut, insbesondere eine Bausparkasse, in so weit reichendem Maße am Vertrieb von Immobilien engagiert hat. Die BADENIA war an der Auswahl der  zu veräußernden Objekte beteiligt, finanzierte deren Erwerb mit, zahlte Provisionen an Objekt- und Finanzvermittler, die Mietpool- und WEG -Verwalterin und finanzierte auch die notleidenden Mietpools. In einem Urteil stützt sich das Landgerichte Karlsruhe im Wesentlichen auf das besonders komplizierte Finanzierungskonzept der BADENIA Bausparkasse, das sog. "Dortmunder Modell". Die Finanzierung erfolgt über ein Vorausdarlehen ,das später durch zwei hintereinander geschaltete und getrennt anzusparende Bausparverträge getilgt werden soll. Gerade auf Grund dieses Modells, das erheblich erhöhte Gesamtkosten beinhaltet, sieht das Landgericht Karlsruhe eine besonderen Aufklärungsbedarf.

Das Landgericht stellt fest, dass die Vermittler zweifelsfrei Erfüllungsgehilfen der BADENIA sind. Die BADENIA haftet für die fehlende Aufklärung.

In einem Urteil vom 27.07.2007 ist das LG Karlsruhe der Auffassung, dass die BADENIA institutionell mit der Vertriebsfirma Heinen & Biege zusammengewirkt hat. Die BADENIA Bausparkasse wurde verurteilt, die Kläger von allen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag und den Bausparverträgenfreizustellen und alle darüberhinausgehenden finanziellen Schäden zu erstatten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mittlerweile ein Schadenersatzurteil gegen die BADENIA aufgehoben und an das OLG Karlsruhe wegen eines Verfahrensfehlers zurückverwiesen. Der BADENIA wurde nicht die Möglichkeit gegeben, sich durch Vernehmung eines Zeugen zu entlasten. Der BGH ist allerdings der Auffassung, dass diese Entlastung der BADENIA nicht gelingen wird.

In über 120 Klageverfahren werden wir zukünftig beweisen, dass die BADENIA Bausparkasse von den Falschangaben der mittlerweile insolventen Firma Heinen&Biege wusste. Das Kammergericht Berlin hat bereits für unsere Mandanten entschieden und die BADENIA zur Rückabwicklung verurteilt. Nun macht die Bausparkasse großzügige Vergleichsangebote!
 

Erneut wurde die  Deutsche Bausparkasse Badenia  in drei von Resch Rechtsanwälten vertretenen Fällen rechtskräftig zum Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt. Der Bundesgerichtshof wies die Nichtzulassungsbeschwerden der Badenia gegen die Berufungsurteile des Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschlüssen vom 13. Juli (Aktenzeichen XI ZR 71/09, XI ZR 72/09, 73/09) zurück.

Der Bundesgerichtshof bestätigt hiermit die Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, welches in den vorgenannten Fällen eine Haftung der Badenia wegen vermuteten Wissensvorsprungs annahm. Die Badenia konnte vor Gericht nicht widerlegen, dass ihr die arglistige Täuschung der Vermittler und Verkäufer bekannt war. Insbesondere die den Anlegern über sogenannten Mietpools versprochenen Mietausschüttungen waren offensichtlich überhöht.

Mandanten der Kanzlei Resch Rechtsanwälte sind nun von der Badenia finanziell so zu stellen, als wenn Sie die Erwerbsverträge nicht geschlossen hätten.
 

 
P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.
 
 
 

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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-384-BADENIA-Allwo,-Heinen-Biege-.aspx