Unsere Fälle

 

RJS Grundstück-u. Immobiliengesellschaft mbH

Die Firma RJS hat eine Eigentumswohnung in Dresden an unsere Mandanten verkauft, die diese unter Einbeziehung der Steuervorteile nach zehn Jahren wieder verkaufen wollten...
 
Die Firma RJS Grundstück- u. Immobiliengesellschaft mbH hat über die GFB Gesellschaft für Finanzberatung- und Vermittlung mbH als Vertriebsfirma eine Eigentumswohnung in Dresden an unsere Mandanten verkauft, die eine Wohnung  erwerben wollten, um sie unter Einbeziehung der Steuervorteile nach zehn Jahren wieder zu verkaufen.
 
Im Zuge dessen wurden sie über die wirtschaftliche Rentabilität durch den Anlageberater, dessen Handeln als Erfüllungsgehilfe sich die beklagte Firma RJS zurechnen lassen muss, falsch beraten.
 
Aus einem Urteil des Landgerichtes Koblenz (5 O 475/04) vom 23.03.2007 geht hervor, dass der Verkäufer, wenn als Kaufreiz die Rentabilität des Erwerbs herausgestellt wird, über die hierfür bedeutsamen Umstände richtig informieren muss. Dies bedeutet, dass zu dem Verkehrswert, den Finanzierungskosten, sowie den versprochenen Mieteinnahmen und den Steuervorteilen unbedingt richtig und vollständig beraten werden muss. In vorliegendem Falle musste der im Wesentlichen auf dem Disagio von 10% beruhende anfängliche effektive Zinssatz berücksichtigt werden. Das Rentabilitätsbild wurde insofern verfälscht, als im Ankaufsberechnungsbeispiel nicht erkennbar ist, dass der „Zinsaufwand“ im Bereich des nominalen und nicht des effektiven Zinssatzes liegt. Dies führte zu einer wesentlich höheren monatlichen finanziellen Belastung unserer Mandanten. Auch waren die Mieteinnahmen viel zu hoch angesetzt und auf Dauer unrealistisch.
 
Das Gericht ist letztendlich der Ansicht, dass die Berechnung des Eigenaufwandes unrichtig war und über die tatsächlichen Belastungen, die durch den Kauf des Objekts entstanden, hinwegtäuschte.
 
Die beklagte Firma RJS wird zur Vertragsrückabwicklung wegen unvollständiger irreführender und fehlerhafter Beratung Zug um Zug gegen die Rückübertragung der Wohnung verurteilt. Unseren Mandanten steht der Anspruch zu, finanziell so gestellt zu werden, wie sie ohne die durch die Pflichtverletzung bewirkte Vermögenseinbuße stehen würden.
 
                      " Wir in den Medien "
 
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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-387-RJS-Grundstueck-u.-Immobiliengesellschaft-mbH.aspx