Unsere Fälle

 

Köllner

Wir vertreten mehrere hundert Anleger, die sich durch die Firma Köllner & Co. KG aus Harsewinkel geschädigt fühlen. Nach eigenen Angaben hat die Köllner & Co. KG rund 10. 000 Eigentumswohnungen an Klein- und Mittelverdiener verkauft. Finanziert haben unter anderen die BADENIA, die Verler Volksbank, die Sparda, die Axa Colonia...
 
Für unsere Mandanten konnten wir vor mehreren Oberlandesgerichten Urteile gegen die Firma Köllner & Co. KG erstreiten, in denen die durch die Firma Köllner eingelegte Berufung zurückgewiesen wurde.
 
Einheitlich sind die Gerichte der Ansicht , dass das Kernstück der Beratung, die zum Kauf einer Eigentumswohnung führt, die Ermittlung des monatlichen Eigenaufwandes des Käufers sein sollte. Der Verkäufer einer Eigentumswohnung muss demnach einen realistischen Mietansatz in seine Berechnungen mit einbeziehen und über den absehbaren Einbruch hinsichtlich der Mieterträge wegen eines erkennbaren Erhaltungs- oder Sanierungsaufwandes aufklären.
 
Auch über Art und Ausmaß der Finanzierungsverträge, Steigerung der Ansparraten, überlange Finanzierungsdauer, untertarifliche Ansparung der Bausparverträge und die erhebliche Unterdeckung des Mietpools wurde nicht hinreichend aufgeklärt. Die Mietpoolunterdeckung und dessen anhaltendes Defizit führte zu erheblichen Nachzahlungen für die Käufer. Die Kündigung des Mietpools war von der Zustimmung der finanzierenden BADENIA Bausparkasse abhängig.
 
Der Erwerb einer Eigentumswohnung wurde als „sicherste und begehrteste Möglichkeit zusätzlicher Altersversorgung“ angepriesen. Dabei wurde allerdings außer acht gelassen, dass dies nur dadurch zu realisieren sei, die noch nicht abbezahlte Immobilie im Alter auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu verkaufen.
 

Der BGH entscheidet neu über Verjährungsfrist (XI. ZR. 44 / 06)

Der Bundesgerichtshof hat neu entschieden, dass die Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig ist.

Demnach kann ein Kapitalanleger, der bei Abschluss der Verträge vor dem  01.01.2002 fehlerhaft über wesentliche Umstände der Kapitalanlage aufgeklärt worden ist, aber erst nach diesem Datum von der fehlerhaften Aufklärung Kenntnis erlangt hat, noch drei Jahre nach Kenntniserlangung gegen den  Schädiger gerichtlich vorgehen.

Siehe auch " Hintergrundinformationen "

                      " Wir in den Medien "

Urteile können auf unsrerer "Urteilsseite" nachgelesen werden . 

P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.
 
 
 
 

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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-391-Koellner.aspx