Für unsere Mandanten konnten wir vor mehreren Oberlandesgerichten Urteile gegen die Firma Köllner & Co. KG erstreiten, in denen die durch die Firma Köllner eingelegte Berufung zurückgewiesen wurde.
Einheitlich sind die Gerichte der Ansicht , dass das Kernstück der Beratung, die zum Kauf einer Eigentumswohnung führt, die Ermittlung des monatlichen Eigenaufwandes des Käufers sein sollte. Der Verkäufer einer Eigentumswohnung muss demnach einen realistischen Mietansatz in seine Berechnungen mit einbeziehen und über den absehbaren Einbruch hinsichtlich der Mieterträge wegen eines erkennbaren Erhaltungs- oder Sanierungsaufwandes aufklären.
Auch über Art und Ausmaß der Finanzierungsverträge, Steigerung der Ansparraten, überlange Finanzierungsdauer, untertarifliche Ansparung der Bausparverträge und die erhebliche Unterdeckung des Mietpools wurde nicht hinreichend aufgeklärt. Die Mietpoolunterdeckung und dessen anhaltendes Defizit führte zu erheblichen Nachzahlungen für die Käufer. Die Kündigung des Mietpools war von der Zustimmung der finanzierenden BADENIA Bausparkasse abhängig.
Der Erwerb einer Eigentumswohnung wurde als „sicherste und begehrteste Möglichkeit zusätzlicher Altersversorgung“ angepriesen. Dabei wurde allerdings außer acht gelassen, dass dies nur dadurch zu realisieren sei, die noch nicht abbezahlte Immobilie im Alter auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu verkaufen.
Der BGH entscheidet neu über Verjährungsfrist (XI. ZR. 44 / 06)
Der Bundesgerichtshof hat neu entschieden, dass die Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig ist.
Demnach kann ein Kapitalanleger, der bei Abschluss der Verträge vor dem 01.01.2002 fehlerhaft über wesentliche Umstände der Kapitalanlage aufgeklärt worden ist, aber erst nach diesem Datum von der fehlerhaften Aufklärung Kenntnis erlangt hat, noch drei Jahre nach Kenntniserlangung gegen den Schädiger gerichtlich vorgehen.
Siehe auch " Hintergrundinformationen "
" Wir in den Medien "
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