Unsere Fälle

 
03.05.2007

Horst Bogatz

Gegen Horst Bogatz, Geschäftsführer der ehemaligen Firma Finanz Concept GmbH, sowie der ehemaligen Grund & Boden (RS), haben wir ein rechtskräftiges Urteil vor dem Landgericht Berlin erstritten. Horst Bogatz und die Firma Finanz Conzept hatten wir gesamtschuldnerisch zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über den Erwerb einer Eigentumswohnung sowie zum Ausgleich des weiteren Schadens unserer Mandanten verklagt.
 
Gegen Horst Bogatz, den ehemaligen Geschäftsführer der Firma Finance Concept GmbH Finance Service, haben wir ein rechtskräftiges Urteil vor dem Landgericht Berlin erstritten mit Datum vom 27.06.2005.
 
 Horst Bogatz war auch Geschäftsführer der ehemaligen Grund&Boden Capital Treuhand –und Liegenschaftsgesellschaft mbH, die sich später in RS Vermögensverwaltung GmbH umfirmierte.
 
Die oben genannte Firma Grund &Boden (RS) fungierte als Verkäuferin der Eigentumswohnung und ist mittlerweile insolvent. Deshalb haben wir Horst Bogatz persönlich und die Firma Finanz Concept, die als Vertriebsfirma eingeschaltet war, verklagt.
 
Beide wurden gesamtschuldnerisch zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über den Erwerb einer Eigentumswohnung sowie zum Ausgleich des weiteren Schadens der Klägerin verklagt.
 
Siehe auch " Wir in den Medien "
 
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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-419-Horst-Bogatz.aspx