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31.05.2007

Frankonia Sachwert AG (jetzt Deltoton)

Das OLG München bestätigt in einem Urteil, dass das Produkt der Frankonia grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet ist. Bei der Anlagekonzeption eines sog.Steigerprogramms ist der Totalverlust der Einlage vorprogrammiert...
 
OLG München urteilt über Frankonia Produkt
 
Die Deutsche Frankonia-Gruppe hat in den vergangenen Jahren mehrere Fonds (Frankonia Wert AG, Frankonia Sachwert AG, CSA Beteiligungsfonds 4 AG & Co KG, CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co KG) aufgelegt und mit den Argumenten beworben, an einem zukünftigen und beinahe zwangsläufigen erheblichen Unternehmenserfolg teilzunehmen und durch Verlustzuweisungen individuelle Steuervorteile zu erhalten. Die Anleger beteiligten sich als atypisch stille Gesellschafter. Muttergesellschaft aller beteiligten Unternehmen ist die DFB Deutsche Fonds Beteiligungs AG mit Sitz in Würzburg.
 
Im Rahmen des von den Initiatoren empfohlenen Aufbauprogramms erfolgt nach ca. drei Jahren eine Umschichtung der Beteiligung auf einen neuen Frankonia-Fonds, um dann für weitere drei Jahren in den Genuss von steuerlichen Verlustzuweisungen zu kommen (sog. Steigerprogramm).
 
Die Konzeption der Frankonia sieht vor, dass nach Anlaufverlusten in den ersten drei Jahren bei jeder Gesellschaft im Aufbauprogramm ab dem vierten Jahr die Gewinnphase erwartet wird. Die Anlaufverluste beruhen zu einem erheblichen Teil auf den Vertriebskosten und Provisionen, die nach den Erkenntnissen von Stiftung Warentest 20% der gezeichneten Einlagen betragen. Bei einer durchschnittlichen Gesamtanlagedauer von 16 Jahren hat ein Anleger nach drei Jahren auch rund 20% seiner vertraglich vereinbarten Einlage geleistet. Da der Anleger auch an den Verlusten der Gesellschaft beteiligt ist, ist seine Einlage bei einem Übertritt in die Folgegesellschaft verbraucht. Dieser Mechanismus soll sich konzeptionsgemäß bis zum Ende der Gesamtlaufzeit fortsetzen. Darauf wird im ausgegebenen Emissionsprospekt der Frankonia Sachwert AG nicht hingewiesen.
 
Die Prospekte weisen auf Risiken  insofern hin, dass es sich bei der Anlage um eine unternehmerische Beteiligung handelt bei der sogar ein Totalverlust der Einlage möglich ist. Bei der Anlagekonzeption „Steigerprogramm“ stellt ein Totalverlust nicht nur ein Risiko dar, sondern  ist bei konsequenter Anwendung des Konzepts unvermeidlich.
 
Aus diesen beschriebenen Fehlern in der Darstellung des Konzepts im Prospekt ergeben sich Prospekthaftungsansprüche, die nach der Rechtsprechung des BGH ein Recht auf außerordentliche Kündigung des Beteiligungsverhältnisses und Rückzahlung sämtlicher gezahlter Einlagen nach sich ziehen.
 
Das Produkt der Frankonia ist als Beitrag zur Vermögensbildung konzeptionsgemäß nicht geeignet. Begriffe wie „Aufbauprogramm“ oder „Sachwert“ täuschen über den tatsächlichen Charakter der Beteiligung an einem Unternehmen der Frankonia Gruppe hinweg.
 
Das OLG München bestätigt in einem Urteil vom 30.05.2006, dass das Produkt der Frankonia Gruppe, das zum grauen Kapitalmarkt gehört, grundsätzlich nicht als Mittel zur Altersvorsorge geeignet ist. Den atypisch stillen Beteiligten der Frankonia Gruppe stehen daher grundsätzlich Ansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung zu.
 
Wir haben die Frankonia vor dem Landgericht Berlin verklagt und haben bereits 20 weitere Klagen anhängig gemacht.
 
In einem neuen Urteil des Landgerichtes Berlin werden die Deltoton und die Capital Sachwert Alliance wegen fehlerhafter Beratung durch die Mitarbeiter der Futura Finanz zur Rückerstattung der Einlagen verurteilt.
 
 
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Fragebogen zum Komplex der atypisch stillen Gesellschaft

Sie haben sich als atypisch stiller Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligt und diese Beteiligung unter Umständen auch fremd finanzieren lassen. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber der Beteiligungsgesellschaft und eventuell der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1) An welchem Unternehmen / Gesellschaft haben Sie sich als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt?

2) Wer hat Sie mit der Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter bekannt gemacht?

3.a) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

3.b) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

4) Haben Sie sich mit einer Einmaleinlage und / oder mit einer Rateneinlage beteiligt?

Bemerkung:

5) In zahlreichen Fällen ist die Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter durch eine Bank finanziert worden. Sollte das auch bei ihnen so gewesen sein, bitten wir Sie auch die nächsten beiden Fragen zu beantworten. Ansonsten geht es gleich mit Frage 6.) weiter.

5.a) Welche Bank hat die Beteiligung finanziert?:
5.b) Wurde Ihnen eine Alternative zur abgeschlossenen Finanzierung angeboten?:

6) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

7) Besitzen Sie die Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) und/oder das Zertifkat noch?

Bemerkung:

8) Wurde Ihnen ein Gewinn nach Steuern versprochen?

Bemerkung:

9) Wurde Ihnen die Bedeutung des Agio erklärt?

Bemerkung:

10) Wurde Ihnen ein Prospekt vorgelegt?

Bemerkung:
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
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http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-435-Frankonia-Sachwert-AG-jetzt-Deltoton-.aspx