Firmenimperium des Klaus Thannhuber im Abwärtstaumel!
Die DBVI Deutschlandfonds haben massiv in Schuldverschreibungen der Privatbank Reithinger investiert. Da die Gefahr besteht, dass die Privatbank Reithinger ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nicht mehr erfüllen kann, hat die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) der Bank die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen.
Es besteht eine offenkundige wirtschaftliche Schieflage bei der DBVI Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG. Am 14. Juli 2006 war die DBVI nach § 92 Abs. 1 AktG gezwungen bekannt zu geben, dass mehr als die Hälfte des gezeichneten Aktionärskapitals aufgezehrt und daher eine außerordentliche Hauptversammlung auf den 28. Juli 2006 einzuberufen war. Die DBVI teilte mit, dass bei Aufstellung der Bilanz 2005 durch bewertungsbedingte Abschreibungen auf den Beteiligungsbesitz von voraussichtlich € 23 Mio. ein Verlust eingetreten ist, der zu einer Reduzierung des Grundkapitals von € 57.811.200,00 auf weniger als die Hälfte führt. Das Eigenkapital werde sich auf ca. € 10 Mio. belaufen.
Der Privatbank Reithinger, deren Vorstand Klaus Thannhuber bis 2002 war und bei der er immer noch Anteile hält, ist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen worden. Nach der Auffassung der BaFin bestehe die Gefahr, dass die Privatbank Reithinger ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nicht erfüllen könne. Zudem sei das Bankhaus Teil eines unübersichtlichen Firmengeflechts des Klaus Thannhuber. Die Bank gehört seit September 2002 nur noch der Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutsche Banken GmbH (EdB) an. Der Entschädigungsanspruch betrifft Einlagen der Kunden in Euro oder einer anderen EU-Währung und ist je Kunde auf 90 % der Einlagen und maximal € 20.000,00 begrenzt. Geschützte Einlagen sind Sparbriefe, jedoch keine Inhaberschuldverschreibungen.
Und hier tritt nun das nächste Problem für die Anleger auf, die sich an den beiden großen DBVI Deutschlandfonds als Kommanditisten beteiligt haben. Diese Fonds haben massiv in Schuldverschreibungen der Privatbank Rheitinger investiert. Da diese Schuldverschreibungen nicht geschützt sind, ist bei den Fonds mit einer entsprechenden Wertberichtigung zu rechnen.
Ob Ansprüche gegen die Reithinger Bank oder gegen die DBVI dargestellt und durchgesetzt werden können, sollte jeder Anleger möglichst bald anwaltlich prüfen lassen.
In einem Interview mit „cash – online“ hat Klaus Tannhuber am 10.08. 2006 erklärt, dass die Inhaberschuldverschreibungen auch im Fall der Insolvenz der Reithinger Bank durch ausgesonderte Kreditforderungen der Bank abgesichert seien.
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