Unsere Fälle

 

ALLWO (Badenia Heinen & Biege)

Die ALLWO und die BADENIA haben gemeinsam Eigentumswohnungen über die Heinen & Biege Gruppe an Klein- und Mittelverdiener vertrieben. Wir haben hunderte Prozesse wegen Falschberatung gegen die ALLWO gewonnen und ca. 250 Rückabwicklungen der Kauf- und Darlehensverträge erreichen können...

 ALLWO Allgemeine Wohnungsvermögens AG, Hannover.

Die ALLWO ist Tochter im Konzern der Generali, einem der großen internationalen Finanzkonzerne. Anfang der Neunziger Jahre hat die ALLWO umfangreiche Wohnungsbestände von der Neuen Heimat übernommen,in Eigentumswohnungen umgewandelt und über die im Jahre 2000 in die Insolvenz gegangene Heinen&Biege Gruppe an Klein - und Mittelverdiener vertrieben. Die Finanzierung erfolgte größtenteils über die BADENIA Bausparkasse.

Wir werfen der ALLWO vor, im Zusammenwirken mit Vertrieb und Banken, zahlreiche Anleger durch eine falsche Beratung zum Kauf von überteuerten Eigentumswohnungen veranlasst und dadurch geschädigt zu haben.

Bis zum November 2004 haben wir über 200 Prozesse gegen die ALLWO auf Rückabwicklung und Schadensersatz gewonnen.
Entscheidungenvom Oberlandesgericht Oldenburg, vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, vom LG Hannover, vom LG Braunschweig und vom LG Berlin sind auf unserer Urteilsseite zu finden.

Von besonderer Bedeutung ist die von uns erstrittene Entscheidung des OLG Celle vom 07.12.2004, mit dem das OLG Celle ausdrücklich seine bisherige Rechtssprechung aufgibt und zugunsten unserer Mandanten entscheidet.

Auch der BGH entscheidet für Allwo - Anleger, für viele Geschädigte eröffnet sich nun letztmalig die Möglichkeit des Schadenersatzes.

Nachdem Anfang 2007 festgestellt wurde, dass auch für die sogenannten Altansprüche die Kenntnis den Lauf der Verjährung in Gang setzt, hat der Bundesgerichtshof nunmehr einen weiteren wichtigen Pflock zu Gunsten der Anleger eingeschlagen. Umstritten war nämlich noch, ob bei Teilakten einer natürlichen Handlungseinheit diese unter dem Gesichtspunkt eines zusammenhängenden Gesamtverhaltens als Einheit zu betrachten seien.

Der Bundesgerichtshof hat dieses in einer aktuellen Entscheidung verneint. Vielmehr sei es richtig, dass jede Handlung, die eigene Schadensfolgen zeitigt und dadurch zum Gesamtschaden beiträgt, eine neue selbständige Schädigung darstelle und deshalb einen neuen Ersatzanspruch mit eigenem Lauf der Verjährungsfrist erzeuge.
 
P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.
 

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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-5-ALLWO-Badenia-Heinen--Biege-.aspx