Mit der Möglichkeit Steuern zu sparen und eine Altersvorsorge aufzubauen hat die B & V Bauträger- und Vertriebsgesellschaft für Immobilien mbH Wohnungen zum Kauf angeboten:
Unsere Mandanten wurden zu Hause angerufen mit der Frage, ob sie nicht interessiert seien, Steuern zu sparen und etwas zur Altersvorsorge zu tun. Danach erfolgte ein Hausbesuch, indem man sich über die finanziellen Verhältnisse erkundigte. Ein Gespräch in den Geschäftsräumen des Vermittlers wurde angeboten. Dort wurde dann der Erwerb einer konkreten Immobilie vorgestellt und erläutert . Zur Finanzierung sollten die bestehende Lebensversicherung und zusätzlich ein Bankdarlehen eingesetzt werden. Im Anschluß ging es zum Notar.
In einem Urteil des Landgerichtes Berlin (23 O 422/05) vom 27.07.2007wurde die Firma B & V zum Schadenersatz verurteilt. Die Kläger sind so zu stellen, als wären der Kaufvertrag und der Darlehensvertrag nicht abgeschlossen worden, Zug um Zug gegen die Rückübertragung der Wohnung an die B & V. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Kammergericht hat die Berufung mit Beschluss zurückgewiesen.
Hauptsächlich wurde das Urteil mit der fehlerhaften Beratung des externen Vermittlers begründet. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist der Verkäufer zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände des Wohnungskaufs verpflichtet. Dies hatte der externe Vermittler im vorliegenden Fall unterlassen.
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