Unsere Fälle

 
28.08.2007

B & V

B & V verliert vor Landgericht Berlin! Die B & V Bauträger- und Vertriebsgesellschaft für Immobilien mbH wurde vom Landgericht Berlin zum Schadenersatz für unsere Mandanten verurteilt...
 
Mit der Möglichkeit Steuern zu sparen und eine Altersvorsorge aufzubauen hat die B & V Bauträger- und Vertriebsgesellschaft für Immobilien mbH Wohnungen zum Kauf angeboten:
 
Unsere Mandanten wurden zu Hause angerufen mit der Frage, ob sie nicht interessiert seien, Steuern zu sparen und etwas zur Altersvorsorge zu tun. Danach erfolgte ein Hausbesuch, indem man sich über die finanziellen Verhältnisse erkundigte. Ein Gespräch in den Geschäftsräumen des Vermittlers  wurde angeboten. Dort wurde dann der Erwerb einer konkreten Immobilie vorgestellt und erläutert . Zur Finanzierung sollten die bestehende Lebensversicherung und zusätzlich ein Bankdarlehen eingesetzt werden. Im Anschluß ging es zum Notar.
 
In einem Urteil des Landgerichtes Berlin (23 O 422/05) vom 27.07.2007wurde die Firma B & V zum Schadenersatz verurteilt. Die Kläger sind so zu stellen, als wären der Kaufvertrag und der Darlehensvertrag nicht abgeschlossen worden, Zug um Zug gegen die Rückübertragung der Wohnung an die B & V. Das Urteil ist  rechtskräftig. Das Kammergericht hat die Berufung mit Beschluss zurückgewiesen.
 
Hauptsächlich wurde das Urteil mit der fehlerhaften Beratung des externen Vermittlers begründet. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist der Verkäufer zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände des Wohnungskaufs verpflichtet. Dies hatte der externe Vermittler im vorliegenden Fall unterlassen. 
 

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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-527-B--V.aspx