Unsere Fälle

 
24.09.2007

Eagle Immobilien

Unter dem Aspekt der Falschberatung haben wir Kaufverträge mit der Eagle GmbH, die Eigentumswohnungen verkauft hat, angefochten und die Rückabwicklung verlangt...
 
 
Die Eagle Immobilien GmbH aus Berlin ist umfangreich als Verkäuferin von Eigentumswohnungen aufgetreten. Der Vertrieb erfolgt über die nach unseren Feststellungen unseriös arbeitenden Treuconcept Financial Services GmbH , die R&R First Concept oder die SAFIN.
 
Unter Berücksichtigung des Ertragswertes halten wir die von der Eagle GmbH verkauften Wohnungen für überteuert.
 
Wir haben die Kaufverträge mit der Eagle GmbH unter dem Aspekt der Falschberatung angefochten und die Rückabwicklung des Kaufvertrages und die Freistellung aus dem Darlehensvertrag verlangt.
 
Landgericht Berlin verurteilt Eagle Immobilien in zwei Fällen auf Schadenersatz
 
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 5.10.2009 (5 O 495/08) die Eagle Immobielien  GmbH aus Berlin auf Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrages und zum Ausgleich des darüber hinaus gehenden Schadens verurteilt. Der Anleger wird so gestellt, als hätte er die Wohnung nie gekauft.
 
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 02.07.2009 die Berliner Firma Eagle Immobilien auf Rückabwicklung des Wohnungskaufes und Schadensersatz verurteilt. Die Firma  Eagle Immobilien muss sich das Handeln des eingeschalteten Vertriebes zurechnen zu lassen.
 
                  
              
P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.

schliessen

Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-539-Eagle-Immobilien.aspx