Unsere Fälle

 
10.10.2007

Prokon

Die Prokon Unternehmensgruppe verweigert Zahlungen aus der Ausschüttungsgarantie...
 
 
Mit Hinweis auf die schwierige Marktsituation und mehrere windschwache Jahre wurden von der Prokon Unternehmensgruppe die Zahlungen aus der Ausschüttungsgarantie an die Kommanditisten der New Energy Fonds V KG verweigert.
 
Die Prokon Unternehmensgruppe von Carsten Rodbertus und Dirk Staats hat nach eigenen Angaben seit 1998 20 Windparks mit 160 Windkraftanlagen realisiert. Mehr als 4.000 Anleger haben sich an den Windkraftfonds beteiligt.
 
Die Initiatoren haben im Jahr 2004 den Prokon New Energy Fonds V KG zur Errichtung und Betrieb mehrerer Windparks aufgelegt. Zu diesem Zweck sollen Einlagen von Kommanditisten in Höhe von € 25,65 Millionen eingeworben werden. Die Gesamtinvestitionen sind mit ca. € 115 Millionen angegeben, von denen die Prokon Energiesysteme GmbH als Generalunternehmerin ca. € 98 Millionen erhält. Im Prospekt wurde eine Ausschüttungsgarantie von eben dieser Prokon Energiesysteme GmbH besonders herausgestellt, die bei nicht ausreichender Liquidität der Fondsgesellschaft die Rückzahlung der Einlagen und der hohen Verzinsung sichern sollte.
 
Die Ausschüttungsgarantie des Generalunternehmers, die letzten Endes aus den Anlegergeldern gezahlt wird, stellt also faktisch eine Einlagenrückerstattung dar. Sollten dies Zahlungen als Umgehung des Verbotes der Einlagenrückgewähr qualifiziert werden, müssten die Kommanditisten im Insolvenzfall der Fondsgesellschaft die Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB zurück zahlen.
 
Trotz Kenntnis der schwierigen Marktsituation versucht die Unternehmensgruppe mit einem neuen Fonds, dem New Energy Fonds VII, weitere € 21 Millionen bei Kommanditisten einzuwerben und Genusscheine im Gesamtbetrag von € 200 Millionen mit einer Verzinsung von 9% an Anleger zu verkaufen.
 
Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wird die weitere Entwicklung bei der Prokon Unternehmensgruppe kritisch beobachten und für Anleger Möglichkeiten prüfen, die Beteiligung verlustfrei zu beenden.
 
P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.
 
 

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Fragebogen zum Komplex der mittelbaren Kommanditgesellschaft

Sie haben sich als mittelbarer Kommanditist über einen Treuhänder an einer Kommanditgesellschaft beteiligt und diese Beteiligung unter Umständen fremd finanzieren lassen. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber den Initiatoren, der Kommanditgesellschaft und eventuell der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) An welcher Gesellschaft / Unternehmen haben Sie sich als mittelbarer Kommanditist beteiligt?

2.) Wer hat Sie mit der Beteiligung als mittelbarer Kommanditist bekannt gemacht?

3a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

3b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

4.) Haben Sie sich mit einer Einmaleinlage und / oder mit einer Rateneinlage beteiligt?

Bemerkung:

5.) In zahlreichen Fällen ist die Beteiligung als mittelbarer Kommanditist durch eine Bank finanziert worden. Sollte das auch bei ihnen so gewesen sein, bitten wir Sie auch die nächsten beiden Fragen zu beantworten. Ansonsten geht es gleich mit Frage 6.) weiter.

5a.)Welche Bank hat die Beteiligung finanziert?:
5.b) Wurde Ihnen eine Alternative zur abgeschlossenen Finanzierung angeboten?:

6.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

7.) Besitzen Sie die Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) und/oder das Zertifkat noch?

Bemerkung:

8.) Wurde Ihnen ein Gewinn nach Steuern versprochen?

Bemerkung:

9.) Wurde Ihnen die Bedeutung des Agio erklärt?

Bemerkung:

10.) Wurde Ihnen ein Prospekt vorgelegt?

Bemerkung:

11.) Hat man Sie über die Aufgaben und Pflichten des Treuhandkommanditisten aufgeklärt?

Bemerkung:

12.) Sind Ihnen von der Geschäftsführung regelmäßig die Einladungen zur Gesellschafterversammlung und die Protokolle sowie die Bilanzen und Geschäftsberichte übersandt worden?

Bemerkung:
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-545-Prokon-.aspx