Unsere Fälle

 
21.02.2011

Grüezi , Berlin

Die Grüezi bietet vermietete Eigentumswohnungen auf dem Berliner Immobilienmarkt an. Wir werfen der Grüezi vor, Anleger falsch und unvollständig beraten zu haben...

Die Grüezi GmbH & Co. Liegenschaften KG wurde 1999 gegründet und ist Teil der Grüezi Unternehmensgruppe. Trotz ihres schweizerischen Namens ist sie eine Berliner Gesellschaft, die lediglich eine Muttergesellschaft in der Schweiz hat.  Das Unternehmen ist im Wesentlichen auf dem Berliner Immobilienmarkt tätig und versucht dort vermietete Eigentumswohnungen an unerfahrene Klein- und Mittelverdiener zu verkaufen. Neben der Gruezi KG gibt es eine Reihe weiterer Tochtergesellschaften, z. B. die Swiss KontorGmbH oder Grüezi Real Estate AG.

Die Grüezi verkauft ihre Wohnungen über den hausinternen ProCorrecta Vertrieb, aber auch über externe Vertriebe. Dazu zählte bis zum Sommer 2009 auch die KK Royal Basement und ihre Untervertriebe (Steuerlupe, Steuerfüchse, Steuerschotten).
 
Regelmäßig wird  auf die „Tatwaffe Telefon“ (Telefonanruf ohne Einwilligung) zur ersten Kontaktaufnahme zurückgegriffen. Diese Kaltakquisition ist gesetzlich verboten.

Den von uns vertretenen Anlegern wurde von den Mitarbeitern der für die Grüezi tätigen Vertriebsunternehmen erklärt, nach 10 Jahren könne die Wohnung wieder verkauft werde. Derartige Versprechungen sind „ins Blaue hinein“ abgegeben.

Der Weiterverkauf in 10 Jahren erscheint ausgeschlossen. Die Anleger werden im Weiterverkauf nur einen Bruchteil des von ihnen gezahlten Kaufpreises erwarten können.

Eine Falschberatung muss sich die Grüezi grundsätzlich zurechnen lassen.
Das Landgericht Berlin hat die Grüezi Real Estate AG auf Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrages und Schadensersatz verurteilt. Mit dem Urteil aus dem Jahre 2009 (5 O 527/08) wird der Anleger so gestellt, als hätte er die Wohnung nie erworben.

Siehe auch" Hintergrundinformationen "
                      " Wir in den Medien "
 
P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.

 

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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-558-Grueezi-,-Berlin.aspx