Unsere Fälle

 

Deutscher Informationsdienst, Hannover

Der Deutsche Informationsdienst ist eine Vertriebsorganisation, die steuerbegünstigte Eigentumswohnungen verkauft...

Ganz neu auf dem Markt taucht der Deutsche Informationsdienst auf. Ein hochtrabender Name für eine sehr profane Sache. Bereits im Jahr 2007 hatten wir Informationen, dass sich die UVBD (Unabhängige Verbraucher Beratung Deutschlands) in „Deutscher Informationsdienst“ umbenennen will. Die Aufklärungsarbeit in Sachen UVBD, nicht zuletzt auch durch uns, hat offenkundig gewirkt. Deutscher Informationdienst klingt ja auch sehr bedeutend.

Bezeichnenderweise gibt es (noch) keine Website, keine Angaben über die Rechtsform und keine Angaben über die Hintermänner. Die uns bekannten Namen von Vertriebsmitarbeitern des Deutschen Informationsdienstes bestätigen aber, dass die Macher vom UVBD hinter dem sogenannte Deutschen Informationsdienst stehen.

Auch die Vertriebsmethoden, die Formulare und nicht zuletzt auch die Art und Weise des Vertriebes über die verbotene Geschäftsanbahnungsmethode per „kaltem“ Anruf, den die Verbraucherzentrale Berlin als „Tatwaffe Telefon“ bezeichnet, bis hin zum anschließenden Hausbesuch, dem Termin im Büro und dem umgehenden Notarbesuch bei dem ja nur ein Angebot gemacht werden soll, läuft alles nach alt bewährtem Muster ab.

Nicht zufällig werden auch Wohnungen der ... vertrieben, wie sie der gleiche Personenkreis über der UVBD und die ... aus Berlin vertrieben hatte.

 Der Vertrieb ist verpflichtet, den potentiellen Kunden wahrheitsgemäß zu beraten und vor allen Dingen auch über die Risiken des Geschäftes umfassend aufzuklären.

 Siehe auch " Hintergrundinformationen"

                       " Wir in den Medien "

P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.

 
 


schliessen

Fragebogen zum Vertrieb von Eigentumswohnungen und anderen Kapitalanlagen

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung bzw. eine Kapitalanlage erworben. Möglicherweise haben Sie diesen Erwerb über eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Sie allein können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wie lautet der Name und die Anschrift des Vertriebes?

2.) Wie hießen der oder die Anlegerberater, der oder die Sie während des Erwerbs der Eigentumswohnung bzw. der Kapitalanlage betreut haben?

3.) Welches genaue Produkt von Ihnen von dem Vertrieb angeboten, z. B. eine Eigentumswohnung, eine atypische stille Beteiligung, eine Inhaberschuldverschreibung oder Aktien?

4.) Beim Erwerb einer Eigentumswohnung auszufüllen:

4.a) Wo befindet sich die von Ihnen gekaufte Eigentumswohnung?:
4.b) Wer war Verkäufer der von Ihnen gekauften Wohnung? Der genaue Name und die Anschrift stehen im Kaufvertrag?:

5.) Bei stillen Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien und sonstigen Wertpapieren auszufüllen: An welchem Unternehmen haben Sie sich finanziell beteiligt?

6a.) Wie haben Sie Ihre Eigentumswohnung bzw. Ihre Kapitalanlage finanziert? Mit einem Kredit bei einer Bank?

Bemerkung:

6b.) Ich zahle monatliche Raten

Bemerkung:

6c.) Ich habe vorhandenes Geld investiert

Bemerkung:

7.) Hat Ihnen der Anlageberater gesagt, wie hoch seine Provisionen sind?

8.) Sind Sie umfassend über alle für Sie wichtigen Aspekte wahrheitsgemäß und vollständig aufgeklärt worden, insbesondere sind Sie auf die mit dem Erwerb verbundenen Risiken aufgeklärt worden?

9.) Wie ist der erste Kontakt zu dem Vertrieb entstanden, z.B. durch Anruf zur Steuerpolitik? Wie sonst?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-606-Deutscher-Informationsdienst,-Hannover.aspx