Unsere Fälle

 
10.03.2008

WKVI, Düsseldorf

Die WKVI ist eine Vertriebsorganisation, die steuerbegünstigte Eigentumswohnungen verkauft...

Ganz neu auf dem Markt taucht die WKVI auf. Das ist die Abkürzung für Wirtschaftskanzlei für Verbraucherinformationen NRW GmbH. Ein hochtrabender Name für einen knallharten Vertrieb. Dahinter steht Andreas Schrobback aus Berlin, der uns mit seinen Vertriebsfirmen ..., UVBD und Deutscher Informationsdienst hinlänglich bekannt ist.

Bezeichnenderweise gibt es auf der Website keine Angaben über den Geschäftsführer. Aber der Blick ins Berliner Handelsregister und die uns bekannten Namen der in Düsseldorf auftauchenden Vertriebsmitarbeiter beweisen, wer die Macher sind.

Auch die Vertriebsmethoden, die Formulare und nicht zuletzt auch die Art und Weise des Vertriebes über die verbotene Geschäftsanbahnungsmethode mit dem „kaltem Anruf“, den die Verbraucherzentrale Berlin als „Tatwaffe Telefon“ bezeichnet, bis hin zum anschließenden Hausbesuch, dann der Termin im Büro und der umgehende Notarbesuch, bei dem ja nur ein Angebot gemacht werden soll, läuft nach altbewährtem Muster ab.

Nach unserer Kenntnis werden steuerbegünstigte Wohnungen in Leipzig vertrieben.

Der Anlagerater ist verpflichtet, den potentiellen Kunden wahrheitsgemäß zu beraten und vor allen Dingen auch über die Risiken des Geschäftes umfassend aufzuklären. In den uns bekannten Fällen hat die WKVI dieses unterlassen. Tatsächlich liegen die laufenden Kosten deutlich über dem prognostizierten Angaben. Der spätere Verkauf der Wohnung erscheint uns faktisch ausgeschlossen.

 Siehe auch: "Hintergrundinformation"

                         " Wir in den Medien "

P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt “ . Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.
 


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Fragebogen zum Vertrieb von Eigentumswohnungen und anderen Kapitalanlagen

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung bzw. eine Kapitalanlage erworben. Möglicherweise haben Sie diesen Erwerb über eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Sie allein können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wie lautet der Name und die Anschrift des Vertriebes?

2.) Wie hießen der oder die Anlegerberater, der oder die Sie während des Erwerbs der Eigentumswohnung bzw. der Kapitalanlage betreut haben?

3.) Welches genaue Produkt von Ihnen von dem Vertrieb angeboten, z. B. eine Eigentumswohnung, eine atypische stille Beteiligung, eine Inhaberschuldverschreibung oder Aktien?

4.) Beim Erwerb einer Eigentumswohnung auszufüllen:

4.a) Wo befindet sich die von Ihnen gekaufte Eigentumswohnung?:
4.b) Wer war Verkäufer der von Ihnen gekauften Wohnung? Der genaue Name und die Anschrift stehen im Kaufvertrag?:

5.) Bei stillen Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien und sonstigen Wertpapieren auszufüllen: An welchem Unternehmen haben Sie sich finanziell beteiligt?

6a.) Wie haben Sie Ihre Eigentumswohnung bzw. Ihre Kapitalanlage finanziert? Mit einem Kredit bei einer Bank?

Bemerkung:

6b.) Ich zahle monatliche Raten

Bemerkung:

6c.) Ich habe vorhandenes Geld investiert

Bemerkung:

7.) Hat Ihnen der Anlageberater gesagt, wie hoch seine Provisionen sind?

8.) Sind Sie umfassend über alle für Sie wichtigen Aspekte wahrheitsgemäß und vollständig aufgeklärt worden, insbesondere sind Sie auf die mit dem Erwerb verbundenen Risiken aufgeklärt worden?

9.) Wie ist der erste Kontakt zu dem Vertrieb entstanden, z.B. durch Anruf zur Steuerpolitik? Wie sonst?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-622-WKVI,-Duesseldorf.aspx