Eines der überzeugenden Argumente für den Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie in Leipzig oder Chemnitz ist der versprochene Weiterverkauf der erworbenen Eigentumswohnung nach 10 Jahren. In den ersten 10 Jahren, so lautet das Versprechen des Vertriebes regelmäßig, trage sich das Ganze durch die steuerlichen Vergünstigungen und den Mieteneinnahmen (fast) von alleine. Nach 10 Jahren werde dann die Wohnung mit deutlichem Gewinn verkauft werden.
Weiterverkauf war vielfach Voraussetzung für den Erstkauf
Der Verkauf nach 10 Jahren ist quasi die Grundlage des Geschäfts. 10 Jahre laufen die Sonderabschreibungen (gültig bis). Auf 10 Jahre ist die Zinsbindung angelegt. Nach Auslaufen der Zinsbindung und der steuerlichen Vergünstigungen werden die monatlichen Belastungen zwischen € 200,00 und € 500,00 steigen. Diese Steigerungen sind für viele Erwerber nicht tragbar. Der spätere Verkauf der Wohnung gehörte zwingend zum Vertriebskonzept.
In vielen uns bekannten Fällen erklärten die Vertriebsmitarbeiter, sie würden dann die Wohnung selber aufkaufen, zumindest aber beim Weiterverkauf federführend tätig sein.
Zehn Jahre sind um
In diesem Jahr sind für die ersten Käufer des 10 x 10 Modells (10% steuerliche Abschreibung auf Baukosten x 10 Jahre) die zehn Jahre um. Für die wenigstens haben sich die Versprechungen erfüllt, wonach sich das Modell praktisch finanziell von alleine trägt. Die monatlichen Belastungen waren von Anfang an deutlich höher als versprochen. Viele sind finanziell daran zerbrochen. Einige wiederum haben sich mit viel Mühen auf die Zielgrade gerettet und hoffen, endlich ihre Wohnung wieder abstoßen zu können. Von der Hoffnung auf Gewinn haben sich die meisten verabschiedet. Sie wollen nur noch raus aus ihrem Immobilienengagement.
Der Vertrieb existiert nicht mehr
Dass die Hilfe des Vertriebes Illusion ist, haben die meisten längst bemerkt. Kaum eine der Vertriebsorganisationen ist heute noch existent. Deren Mitarbeiter sind über alle Berge. Notgedrungen wenden sich die ehemals stolzen Eigentümer der Wohnungen an örtliche Makler. Hier werden Sie häufig genug erfahren, das die Wohnung praktisch nicht verkäuflich ist. Auf Nachfrage beim Makler vor Ort wird man erfahren, dass man wahrscheinlich ein Drittel seines ursprünglichen Kaufpreises erzielen könne, bestenfalls die Hälfte.
Die Bank muss mitmachen
Auch wenn der Anleger grundsätzlich eine derartige Einbuße akzeptieren wollte, es würde ihm nicht helfen. Auf seiner Wohnung ist die Grundschuld für den Erwerbskredit eingetragen. Nur wenn der Anleger den Kredit vollständig ablösen kann, wird das Grundbuch frei für den nächsten Erwerber. Nur in den wenigsten Fällen wir der Anleger die Differenz zwischen dem zu erzielenden Kauferlös und der Gesamtdarlehenssumme ablösen können. Der offene Betrag kann leicht € 30.000,00, € 40.000,00 oder auch € 50.000,00 ausmachen.
Kein Verkauf. Gefangen auf 35 Jahre
Damit ist der Anleger gefangen. Er muss mit den höheren monatlichen Belastungen, aus dem Wegfall der Zinsbindung und den Sonderabschreibungen leben und gleichzeitig oft weitere 25 Jahre den Kredit bedienen. Die Wohnung, die er nach zehn Jahren verkaufen wollte, ist bestenfalls ein völlig überteuertes Altersvorsorgemodell.