Unsere Fälle

 
15.05.2008

HC Immobilien Handelsgesellschaft, Berlin

Die HC Immobilien Handelsgesellschaft mbH, und ihrem Geschäftsführer Jan Burdinski, ist die umbenannte Rolf Albern GmbH...

Wir haben am 19.02.2008 ein Urteil gegen die HC Immobilien Handelsgesellschaft erstritten. Die HC Immobilien Handelsgesellschaft wird verurteilt, die über die R & R First Concept vertriebene Wohnung in der Cunnostraße 63 in Berlin zurückzunehmen, das Darlehen abzulösen und den darüber hinausgehenden Schaden unserer Mandanten zu ersetzen.

Die R & R First Concept hatte den Anleger falsch beraten. Für die Falschberatung der R & R First Concept muss der Verkäufer haften. Entsprechend ist die HC Immobilien Handelsgesellschaft mbH verurteilt worden.

HC Immobilien wird erneut zur Rückabwicklung und Schadensersatz verurteilt

Mit Urteil vom 07.07.2008 (23.O.187/08) hat das Landgericht Berlin die HC Immobilien Handelsgesellschaft aus Berlin auf Rückabwicklung und Schadensersatz verurteilt.

Die HC Immobilien Handelsgesellschaft hatte über einen von ihr eingeschalteten Vertrieb Eigentumswohnungen verkauft.

Wir haben der HC Immobilien Handelsgesellschaft vorgeworfen, dass sie den Käufer vor Erwerb der Wohnung arglistig getäuscht hat und dieser die Wohnung bei vollständiger und richtiger Aufklärung die Wohnung nicht gekauft hätte.

Das Gericht folgt damit der ständigen Rechtsprechung zur Falschberatung durch Erfüllungsgehilfen. Der Verkäufer muss sich die Falschberatung des von ihm eingeschalteten Vertriebes zurechnen lassen. Der getäuschter Käufer wird so gestellt, als hätte er die Wohnung nicht erworben.

Im Oktober 2008 fand eine Sitzverlegung von Berlin nach Potsdam statt. Die Gesellschaft hat auch einen neuen Namen. Sie firmiert jetzt unter „Omikron Immobilien GmbH“.
 

Weitere Informationen gibt es also unter dem Stichwort „Rolf Albern GmbH“.
 

PS: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.


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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-678-HC-Immobilien-Handelsgesellschaft,-Berlin.aspx