Diese Zertifikate sind nicht nur an institutionelle Investoren verkauft, sondern wurden auch in einer erheblichen Größenordnung privaten Anlegern angeboten. Dies geschah durch Vermittlung von in Deutschland tätigen Banken. Uns sind Fälle der CitiBank, der Dresdner Bank und der Sparkasse Münster bekannt.
Grundsätzlich sind Einlagen bei Banken durch das Einlageschutzsystem gesichert. Dies gilt aber regelmäßig nicht für die Zertifikate von Banken. Diese unterfallen nicht der Absicherung und sind im Falle des Totalverlustes wertlos.
Sicherheitsorientierte Anleger hätten auf dieses Totalverlustrisiko hingewiesen werden müssen. In den uns bekannten Fällen ist dieses nicht geschehen. Wir verlangen deshalb von der vermittelnden Bank Schadensersatz.
Zertifikaten droht Totalausfall
Im Nachgang zu der in den letzten Tagen bekannt gewordenen Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers treten vermehrt Anleger an uns heran, die Zertifikate der Bank erworben haben. Vielfach wird berichtet, im Zusammenhang mit der Anlageentscheidung habe die Sicherheit des angelegten Kapitals im Vordergrund gestanden. Die Kapitalanlage wurde in den allermeisten Fällen über einen Bankberater abgeschlossen, der zuvor auch ein Beratungsgespräch geführt hatte und dann die Lehman-Brothers-Zertifikate empfahl.
Rechtlich sind hier zwei Ansatzpunkte für eine Beratungshaftung zu sehen. Zum Einen handelt es sich bei den in den meisten Fällen verkauften Produkten gerade nicht um Schatzanweisungen, sondern um vergleichsweise komplexe Zertifikate, die als Basis zumeist einen Indexwert ausweisen. Hier stellt sich die Frage, ob diese Produkte jeweils dem Bedürfnis der zeichnenden Anleger entsprachen. Zum Anderen fragt es sich, ob in diesen Fällen darauf hingewiesen werden musste, dass im Zweifel ein Totalausfallrisiko besteht. Zumindest Anlagen in Zertifikaten sind nicht über den Einlagensicherungsfonds abgesichert und damit im Falle einer Insolvenz von einem solchen Risiko bedroht.
Ein weiterer Ansatz für eine Beratungshaftung ist in der zeitlichen Komponente zu sehen. Während Lehman Brothers im Frühjahr 2007 noch als erste Adresse und sicher angesehen werden durfte, wird dies im Falle einer Anlageberatung im Sommer 2008 anders zu beurteilen sein. Hier hätte vor den möglichen Gefahren einer Insolvenz vor Erwerb jedenfalls gewarnt werden müssen.
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