Unsere Fälle

 
24.11.2008

Leipzig: Denkmalgeschützte Immobilien

Viele Bauträger nutzen das letzte noch bestehende Steuersparmodell. Es sind denkmalgeschützte Immobilien in Leipzig. Viele Anleger ahnen nicht einmal, auf welche Risiken sie sich einlassen....

Keine Stadt in Deutschland bietet ein solches Potential an  verfallenen Gebäuden aus der Gründerzeit, die in der DDR-Zeit weitgehend vernachlässigt wurden und erst nach der Wende wieder in ihrem städtebaulichen Reiz entdeckt wurden.

Allein in Leipzig gibt es über 100.000 Immobilien, auf die das Kriterium des Denkmalschutzes anwendbar wäre. Es ist also nichts Besonderes, eine denkmalgeschützte Immobilie in Leipzig zu haben. Es ist nur eine unter vielen tausende, die deshalb durch ihre Denkmaleigenschaft keinen besonderen Wert bekommen. Leipzig hat eher eine Denkmalsschwemme.

Tausende von Gebäuden warten auf ihre Sanierung und Restaurierung. Trotz hohen Leerstandes wird immer noch weiter gebaut. Es ist schön für das Stadtbild und deshalb freuen sich auch die Stadtväter und die Bürger.

Die Kehrseite ist allerdings, dass die Stadtsanierung auf dem Rücken oft ahnungsloser Klein- und Mittelverdiener durchgeführt wird. Denn obwohl es keinen Bedarf für zusätzlichen Wohnraum gibt und deshalb die Mieten entsprechend gering sind, ist das Denkmalschutzmodel noch immer ein „Renner“ für Vertriebe, Initiatoren und Banken. 

Für den Käufer allerdings ist der Erwerb einer Eigentumswohnung nach dem Denkmalsschutzmodell meist völlig unsinnig, weil unrentabel und risikoreich. Deshalb käme wohl niemand auf die Idee, von sich aus eine solche Wohnung zu kaufen.

Warum läuft dann das Geschäft immer noch im großen Umfang? Weil die Bauträger  regelmäßig externe Vertriebe einsetzen, die häufig genug mit unlauteren Mitteln arbeiten.

Durchgängig wird die gesetzlich verbotene Geschäftsanbahnung mit der „Tatwaffe Telefon“ angewandt. Es wird mit Steuernsparen geworben und dass man die Wohnung nach einigen Jahren mit Gewinn wieder verkaufen könne. Stattdessen ist aus dem Sparen eine Zuzahlung geworden.

Der versprochene Weiterverkauf ist faktisch unmöglich, weil auf dem Weiterverkaufsmarkt in der Regel nur Preise erzielt werden, die einen Bruchteil ihres Einkaufspreises ausmachen.

Aber selbst wenn man unter Preis die Wohnung verkaufen wollte, würde es regelmäßig am Einspruch der finanzierenden Bank scheitern. Die gibt nämlich die Grundbuchabsicherung nur auf, wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt werden kann. Wer kann das schon? So ist dann der Käufer auf die Laufzeit des Darlehens von rund 25 Jahren an die Wohnung und den Kredit gebunden.

Wie einschneidend sich die jahrzehntelange hohe Kreditbelastung auf die normale Lebensumstände auswirkt, wird sich jeder Erwerber leicht vorstellen können. Am Ende hat man einen Darlehensbetrag bezahlt, der einschließlich Tilgung und Zinsen ungefähr den dreifachen Kaufpreis ausmacht.

Wir haben bislang keinen Käufer getroffen, dem diese Dimension vor Abschluss des Kaufvertrages bewusst gewesen ist. Die Ausnahmen haben wir noch nicht kennengelernt.

Wenn der Anlageberater den Käufer nicht über alle wichtigen Aspekte des Kaufes vollständig informiert hat, haftet  für die Falschberatung der Verkäufer. Der Verkäufer muss den Käufer so stellen, als hätte er die Wohnung nicht erworben.

Siehe auch: Hintergrundinformationen
                       Wir in den Medien

P.S.: Wenn Sie Fragen zu Ihrer Wohnung haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Einschätzung an. Klicken Sie unten auf  "Kontakt" und füllen Sie dort den hinterlegten Fragebogen aus. Sie werden erfahren, was Sie tun können und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls für die anwaltliche Beauftragung entstehen würden.
 


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Fragebogen zum Vertrieb von Eigentumswohnungen und anderen Kapitalanlagen

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung bzw. eine Kapitalanlage erworben. Möglicherweise haben Sie diesen Erwerb über eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Sie allein können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wie lautet der Name und die Anschrift des Vertriebes?

2.) Wie hießen der oder die Anlegerberater, der oder die Sie während des Erwerbs der Eigentumswohnung bzw. der Kapitalanlage betreut haben?

3.) Welches genaue Produkt von Ihnen von dem Vertrieb angeboten, z. B. eine Eigentumswohnung, eine atypische stille Beteiligung, eine Inhaberschuldverschreibung oder Aktien?

4.) Beim Erwerb einer Eigentumswohnung auszufüllen:

4.a) Wo befindet sich die von Ihnen gekaufte Eigentumswohnung?:
4.b) Wer war Verkäufer der von Ihnen gekauften Wohnung? Der genaue Name und die Anschrift stehen im Kaufvertrag?:

5.) Bei stillen Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien und sonstigen Wertpapieren auszufüllen: An welchem Unternehmen haben Sie sich finanziell beteiligt?

6a.) Wie haben Sie Ihre Eigentumswohnung bzw. Ihre Kapitalanlage finanziert? Mit einem Kredit bei einer Bank?

Bemerkung:

6b.) Ich zahle monatliche Raten

Bemerkung:

6c.) Ich habe vorhandenes Geld investiert

Bemerkung:

7.) Hat Ihnen der Anlageberater gesagt, wie hoch seine Provisionen sind?

8.) Sind Sie umfassend über alle für Sie wichtigen Aspekte wahrheitsgemäß und vollständig aufgeklärt worden, insbesondere sind Sie auf die mit dem Erwerb verbundenen Risiken aufgeklärt worden?

9.) Wie ist der erste Kontakt zu dem Vertrieb entstanden, z.B. durch Anruf zur Steuerpolitik? Wie sonst?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-742-Leipzig-Denkmalgeschuetzte-Immobilien.aspx