Unsere Fälle

 
26.11.2008

Denkmalgeschützte Immobilien

Viele Bauträger nutzen das letzte noch bestehende Steuersparmodell. Es sind denkmalgeschützte Immobilien. Viele Anleger ahnen nicht einmal, auf welche Risiken sie sich einlassen....

Besonders zu erwähnen ist Leipzig. Keine Stadt in Deutschland bietet ein solches Potential an verfallenen Gebäuden aus der Gründerzeit, die in der DDR-Zeit weitgehend vernachlässigt wurden und erst nach der Wende wieder in ihrem städtebaulichen Reiz entdeckt wurden.

Es gibt weit über 100.000 Immobilien in den neuen Ländern, auf die das Kriterium des Denkmalschutzes anwendbar wäre. Es ist also nichts Besonderes, eine denkmalgeschützte Immobilie  zu haben. Es ist nur eine unter vielen tausenden, die deshalb durch ihre Denkmaleigenschaft keinen besonderen Wert bekommt. So hat Leipzig  eher eine Denkmalsschwemme. Tausende von Gebäuden warten auf ihre Sanierung und Restaurierung. Trotz hohen Leerstandes wird immer noch weiter gebaut. Es ist schön für das Stadtbild und deshalb freuen sich auch die Stadtväter und die Bürger.

Die Kehrseite ist allerdings, dass die Stadtsanierung oft auf dem Rücken ahnungsloser Klein- und Mittelverdiener durchgeführt wird. Denn obwohl es keinen Bedarf für zusätzlichen Wohnraum gibt und deshalb die Mieten entsprechend gering sind, ist das Denkmalschutzmodell noch immer ein „Renner“ für Vertriebe, Initiatoren und Banken. 

Für den Käufer allerdings ist der Erwerb einer Eigentumswohnung nach dem Denkmalsschutzmodell meist völlig unsinnig, weil unrentabel und risikoreich. Deshalb käme wohl niemand auf die Idee, von sich aus eine solche Wohnung zu kaufen.

Warum läuft dann das Geschäft immer noch im großen Umfang? Weil die Bauträger  regelmäßig externe Vertriebe einsetzen, die häufig genug mit unlauteren Mitteln arbeiten.

Durchgängig wird die gesetzlich verbotene Geschäftsanbahnung mit der „Tatwaffe Telefon“ angewandt. Es wird mit Steuernsparen geworben und dass man die Wohnung nach einigen Jahren mit Gewinn wieder verkaufen könne. Stattdessen ist aus dem Sparen eine Zuzahlung geworden.

Der versprochene Weiterverkauf ist faktisch unmöglich, weil auf dem Weiterverkaufsmarkt in der Regel nur Preise erzielt werden, die einen Bruchteil ihres Einkaufspreises ausmachen.

Aber selbst wenn man  die Wohnung unter Preis verkaufen wollte, würde es regelmäßig am Einspruch der finanzierenden Bank scheitern. Die gibt nämlich die Grundbuchabsicherung nur auf, wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt werden kann. Wer kann das schon? So ist dann der Käufer auf die Laufzeit des Darlehens von rund 25 Jahren an die Wohnung und den Kredit gebunden.

Wie einschneidend sich die jahrzehntelange hohe Kreditbelastung auf die normale Lebensumstände auswirkt, wird sich jeder Erwerber leicht vorstellen können. Am Ende hat man einen Darlehensbetrag bezahlt, der einschließlich Tilgung und Zinsen ungefähr den dreifachen Kaufpreis ausmacht.

Eine schwierige Situation für den Anleger, wenn der Kredit  vollständig zurückbezahlt werden muss. Der Verkaufserlös erreicht aber nur einen Bruchteil der Darlehenssumme. Er reicht nicht zur Tilgung des Darlehens. Eine Umschuldung scheidet regelmäßig aus, weil die Hausbank des Käufers eine Finanzierung gewährt, ohne dass sie durch den Wert der Wohnung abgesichert wäre. 
 

Wir haben bislang keinen Käufer getroffen, dem diese Dimension vor Abschluss des Kaufvertrages bewusst gewesen ist. Die Ausnahmen haben wir noch nicht kennengelernt.

Was kann man tun?

Wenn der Anlageberater den Käufer nicht über alle wichtigen Aspekte des Kaufes vollständig informiert hat, haftet für die Falschberatung der Verkäufer. Der Verkäufer muss den Käufer so stellen, als hätte er die Wohnung nicht erworben.

siehe auch: Hintergründe
                       Wir in den Medien

P.S.: Wenn Sie Fragen zu Ihrer Wohnung haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Einschätzung an. Klicken Sie unten auf „Kontakt“ und füllen Sie dort den hinterlegten Fragebogen aus. Sie werden erfahren, was Sie tun können und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls für die anwaltliche Beauftragung entstehen würden.
 


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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-749-Denkmalgeschuetzte-Immobilien.aspx