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24.03.2009, Das Erste Plusminus

Fernsehbeitrag: Das Erste Plusminus vom 24.03.2009 - Managerhaftung, Großes Einkommen, kleines Risiko

Die Empörung war groß im Herbst vergangenen Jahres: Immer mehr Steuergeld drohte im schwarzen Loch namens Hypo Real Estate zu versickern. Schlagartig waren die Rufe nach einer schärferen Managerhaftung wieder da. Doch als am vergangenen Freitag im Bundestag über einen Gesetzentwurf beraten wurde, den eine Koalitionsarbeitsgruppe erarbeitet hatte, war von Haftung keine Rede mehr.

Manager haften schon heute
„Wenn man tiefer in die gesetzlichen Bestimmungen einsteigt, dann stellen Sie fest, dass Manager schon heute für leichte Fahrlässigkeit haften“, erklärt Otto Bernhardt, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Bernhard spielt damit auf das Aktienrecht an, wonach Manager dem Unternehmen gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet sind, wenn sie pflichtwidrig gehandelt haben.

Juristen, wie dem Augsburger Kapitalmarktrechtler Professor Thomas Möllers, gelten diese Bestimmungen als „totes Recht“ – es wird de facto kaum angewendet, denn: „Die Aufsichtsräte müssen abwägen, ob eine Klage nicht zu viel negative Publicity erzeugt, ob es überhaupt in einem Verhältnis steht, 500.000 Euro einzuklagen, wenn die Gesellschaft dafür monate- oder gar jahrelang in der Zeitung steht“, so Möllers.

Juristen wie Möllers fordern seit Jahren ein wirksameres Haftungsrecht. Der jetzige Gesetzesvorschlag, so Möllers, gehe an der eigentlichen Sache vorbei: „Es ist ein Populismus, die Frage der Vergütung zu regeln. Die eigentliche Frage der Verantwortlichkeit ist noch nicht einmal im Ansatz angesprochen worden.“

„Gesetzesprojekt zu früh gestoppt“
Schon 2004 lag ein Gesetzentwurf auf dem Tisch. Erstmals sollten Anleger Manager direkt verklagen können. Mit bis zu vier Jahresgehältern sollten diese haften, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich Falschinformationen verbreiteten. Anders als heute sollten die Vorstände auch nicht die gesamte Haftung wegversichern können. Doch Verbände und Manager liefen Sturm. Der damalige Bundesfinanzminister Hans Eichel zog den Gesetzentwurf am Ende zurück.

Für den Anlegerschützer Thomas Möllers ist das bis heute kaum nachvollziehbar, auch wenn der Entwurf an der einen oder anderen Stelle über das Ziel hinausgeschossen sei: „Wir haben das in der Wissenschaft sehr bedauert, dass noch nicht einmal die politische Diskussion begonnen wurde, sondern dass man dieses Gesetzesprojekt in einem viel zu frühen Stadium schon wieder gestoppt hat.“

Für Anlegeranwalt Jochen Resch steht indes fest: „Wenn wir dieses Gesetz 2004 bekommen hätten und jemand persönlich für den Schaden haften und sein Vermögen verlieren würde, wäre vieles nicht passiert.“

Klaus Schneider von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sieht das ähnlich. In Fällen wie der Beinahepleite der Düsseldorfer IKB hätte ein verschärftes Haftungsrecht womöglich schon seine Wirkung gezeigt, meint er: „Das Management der IKB hat bis kurz vor Schluss die Probleme schöngeredet oder gar verleugnet, und wir sind eigentlich der Überzeugung, dass das Management es hätte besser wissen müssen oder besser gewusst hat, dieses Wissen aber dem Kapitalmarkt vorenthalten hat“, so der Anlegerschützer.

Doch es scheint klar: Angesichts des näher rückenden Wahltermins wird es mit dieser Bundesregierung wohl keine Verschärfung der Managerhaftung mehr geben.

WDR, Dienstag, 24. März 2009 im Ersten
von Herbert Kordes

Das Erste Plusminus

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