Die JUS AG hat sich auf die Sanierung von Altbauten und den Verkauf von sanierten „Loftwohnungen“ spezialisiert. Die Aktivitäten der JUS AG umfassen in erster Linie die Sanierung von hochwertigen denkmalgeschützten Immobilien sowie die Sanierung von Wohnanlagen aus den 1920er und 1930er Jahren. Die JUS AG ist Tochterunternehmen der TAG Immobilien AG.
Die JUS AG hat die sanierten Immobilien durch Vertriebsunternehmen im Rahmen von Steuersparmodellen an Kapitalanleger veräußert und dabei die besondere steuerliche Förderung nach § 7 i EStG herausgestellt.
Uns sind jetzt Fälle aus einem Objekt in Leipzig bekannt geworden, in denen die zuständigen Finanzämter nach einer Betriebsprüfung bei der JUS AG die Einkommensteuerbescheide der Anleger aufgehoben und die Steuervorteile zurückgefordert haben. Grund hierfür war, dass die Wohnungen zu einem Zeitpunkt verkauft worden waren, zu dem die Sanierungsleistungen bereits ganz oder teilweise erbracht waren. In diesen Fällen besteht generell ein Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bei den Verkaufsgesprächen, der auf die Rückabwicklung aller Verträge gerichtet ist.
Gegen die Wenzelsplatz GmbH, wie die Jus AG eine weitere Tochtergesellschaft der TAG (Tegernseer AG), haben unsere Anwälte ein Urteil vor dem Landgericht Heidelberg vom 28.07.2009 erstritten, in dem die Wenzelsplatz GmbH & Co Nr.1 KG zur Rückabwicklung des Kaufvertrages und Zahlung von Schadensersatz verurteilt wird. Da die Sanierungsarbeiten der erworbenen denkmalgeschützten Immobilie bei Vertragsschluss bereits nahezu abgeschlossen waren, konnten seitens unserer Mandanten die versprochenen Steuervorteile nicht wahrgenommen werden. In Kenntnis dessen, hätten sie die Wohnung nicht erworben.
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