Unsere Fälle

 
02.09.2009

Immo Concept, Mannheim

Die Firma kauft und saniert vor allem in Leipzig denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser, teilt diese in Wohnungseigentum auf und verkauft die Eigentumswohnungen an Anleger. Für den Abverkauf setzt sie externe Vertriebe ein...

Wir kennen die Immo Concept seit vielen Jahren. Sie ist uns durch zweifelhafte Vertriebsmethoden aufgefallen. In den uns bekannt gewordenen Fällen wurde die gesetzlich verbotene Geschäftsanbahnung mit der „Tatwaffe Telefon“ angewandt. Es wurde mit Steuernsparen geworben und erklärt, man könne die Wohnungen nach einigen Jahren mit Gewinn wieder verkaufen.

Uns erscheint der Verkauf der Wohnungen problematisch, denn es ist zu befürchten, dass der Einstiegspreis über dem möglichen Weiterverkaufspreis liegt, den Anleger erzielen könnten, wenn sie nach Ablauf der erhöhten Abschreibungen oder auch in einer persönlichen Notsituation die Wohnung vorzeitig wieder verkaufen müssten. Da im Fall eines Weiterverkaufs die finanzierende Bank ihre Zustimmung zur Löschung der Grundschuld nur dann erteilen wird, wenn der noch offene Restkredit abgelöst werden kann, ist der Verkauf praktisch unmöglich. 

Die Heritus Unternehmensgruppe aus Mannheim, vormals Immo Concept hat inzwischen für 19 Gesellschaften der Gruppe Insolvenzanträge bei dem Amtsgericht Mannheim gestellt.

Als Immo Concept Unternehmensgruppe waren die Unternehmen seit mehr als 10 Jahren insbesondere als Bauträger in Leipzig tätig.

Die dort sanierten Albauten wurden systematisch über Vertriebsfirmen an Klein- und Mittelverdiener als Steuersparmodell verkauft. Daneben wurde ein großes Objekt mit Bestandswohnungen in Berlin vertrieben. In vielen Fällen war die dem Kauf vorausgehende Beratung fehlerhaft, weil die Angaben zu den Mieterträgen unrichtig waren und in Fällen von noch zu sanierenden Denkmalimmobilien ein steuerlich schädlicher Baufortschritt gegeben war.

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte führt gegen die Heritus Unternehmensgruppe zahlreiche Klageverfahren auf Schadenersatz in Form der Rückabwicklung der Verträge.

P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.

 


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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-837-Immo-Concept,-Mannheim.aspx