Nach dem Liquidationsbeschluss vom 15.12.2009 hat die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG nicht nur die Anschrift, sondern auch den Geschäftsführer gewechselt. Anstelle von Andreas Oppitz versucht jetzt Bankdirektor a.D. Bernd Müller das Unternehmen durch die Liquidation zu führen. Dabei wird derzeit von den Anlegern Nachzahlung von erhaltenen Ausschüttungen, bzw. stornierten Ratenzahlungen verlangt.
Bei der ALAG handelt es sich um ein Unternehmen der Gruppe um die ALBIS Leasing AG (alleiniger Vorstand: Hans O. Mahn), wobei diese laut eigener Auskunft 1999 durch Kauf und Umfirmierung der MagnaMedia Verlag AG entstand und Erträge fast ausschließlich aus der Vergabe von Darlehen an verbundene Unternehmen erzielte. „Mit dem Kauf wurden die bereits bestehenden Unternehmen NL NordLeas AG, Alpha Leasing GmbH, Rothmann & Cie. und Albis Datenservice GmbH in die Gesellschaft eingebracht.“ Auch ALBIS selbst (ALBIS Finance AG als Nachfolger der NordLeasAG) ist auf dem grauen Kapitalmarkt als Aussteller von atypisch stillen Beteiligungen tätig.
Bei der Beteiligung an einem Unternehmen als atypisch stille Gesellschafter besteht ein hohes Maß an Unsicherheiten und Risiken für die Anleger. Gerichte haben wiederholt festgestellt, dass atypisch stille Beteiligungen insbesondere zur privaten Altersvorsorge ungeeignet sind.
Die mit einer atypisch stillen Beteiligung einhergehenden Risiken sind den Anlegern häufig nicht aufgezeigt worden. Die atypisch stillen Beteiligten tragen die Verluste der AG vollständig bis zur Höhe ihrer geleisteten Einlagen!
Spätestens nachdem die Autovermietung Budget (Robert Straub GmbH), an der die ALAG mit 31% beteiligt war, als wichtiger Geschäftsbereich im Mai 2009 Insolvenzantrag gestellt hat, befindet sich das Unternehmen in erheblichen Schwierigkeiten. Die Risiken, die dadurch für die Einlagen der Anleger bestehen, sind ein weiteres Feld, über das die Anleger häufig nicht aufgeklärt oder beraten worden sind.
Die atypisch stillen Gesellschafter werden derzeit sogar aufgefordert, weiteres Geld in die Gesellschaft einzuzahlen, um durch eine Liquidation wenigstens die Insolvenz verhindern zu können.
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