Unsere Fälle

 
11.01.2010

CWI Real Estate AG, Berlin - Bayreuth

Unter dem Kürzel CWI firmieren mehrere Immobilienverkaufsgesellschaften, so die CWI Real Estate AG, die Dritte CWI Wohnen AG & Co. KG Berlin und die Sechste CWI Wohnen GmbH & Co. KG. Die CWI verkauft nach unserer Beobachtung Bestandsimmobilien, u. a. in Berlin, Leipzig und Bernau. Für den Verkauf ihrer Wohnungen setzt die CWI externe Vertriebe ein, für einen längeren Zeitraum die zwischenzeitlich insolvente Safin...

Bei diesen von der Safin vermittelten Immobilien waren die Erwerber mit einem sogenannten Steuersparmodell gelockt worden, das zehn Jahre laufen sollte. Danach sollte man mit einem hohen Gewinn wieder ausscheiden.

Tatsächlich war dieses nur der Einstieg, um Eigentumswohnungen zu verkaufen. Nur durch den Kauf der Eigentumswohnung sei das Ziel des Steuernsparens möglich, wurde den Anlegern erzählt. Die Wohnungen seien lediglich  Mittel zum Zweck. Nach 10 Jahren würde die Wohnung mit Gewinn wieder verkauft.

Derartige Anpreisungen sind falsch. Es gibt kein Steuersparprogramm, das bei Bestandsimmobilien auf 10 Jahre ausgerichtet ist. Der Verkauf mit Gewinn erscheint angesichts der Einkaufspreise illusorisch. Zu befürchten ist vielmehr, dass ein Verkauf nur mit großem Verlust möglich sein wird.

Alle Angaben sind also völlig ins Blaue hinein abgegeben worden.

Für die Falschberatung des Vertriebes haftet der Verkäufer. Er muss den Erwerber so stellen, als hätte dieser die Wohnung nie gekauft.

P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden. 
 


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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-886-CWI,-Berlin--Bayreuth.aspx