Bei diesen von der Safin vermittelten Immobilien waren die Erwerber mit einem sogenannten Steuersparmodell gelockt worden, das zehn Jahre laufen sollte. Danach sollte man mit einem hohen Gewinn wieder ausscheiden.
Tatsächlich war dieses nur der Einstieg, um Eigentumswohnungen zu verkaufen. Nur durch den Kauf der Eigentumswohnung sei das Ziel des Steuernsparens möglich, wurde den Anlegern erzählt. Die Wohnungen seien lediglich Mittel zum Zweck. Nach 10 Jahren würde die Wohnung mit Gewinn wieder verkauft.
Derartige Anpreisungen sind falsch. Es gibt kein Steuersparprogramm, das bei Bestandsimmobilien auf 10 Jahre ausgerichtet ist. Der Verkauf mit Gewinn erscheint angesichts der Einkaufspreise illusorisch. Zu befürchten ist vielmehr, dass ein Verkauf nur mit großem Verlust möglich sein wird.
Alle Angaben sind also völlig ins Blaue hinein abgegeben worden.
Für die Falschberatung des Vertriebes haftet der Verkäufer. Er muss den Erwerber so stellen, als hätte dieser die Wohnung nie gekauft.
Die CWI Real Estate AG wurde rechtskräftig zu Rückabwicklung verurteilt.
Die CWI Real Estate AG aus Bayreuth ist vom Landgericht Berlin zu Schadenersatz und Rückabwicklung verurteilt. Der CWI wurde insbesondere vorgeworfen, über die von ihr eingeschaltete Vertriebsfirma SaFin in Berlin die Erwerber hinsichtlich der aus dem Erwerb zweier fremdfinanzierter Eigentumswohnungen resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen erheblich falsche Angaben gemacht zu haben. Wegen der engen wirtschaftlichen Verflechtungen sei der CWI diese Falschberatung zuzurechnen.
Ein weiteres Mal wurde eine Tochtergesellschaft der CWI-Unternehmensgruppe vom Landgericht Berlin zur vollständigen Rückabwicklung eines Wohnungskaufvertrages verurteilt. In diesem Urteil stützt sich das Gericht dabei auf rechtliche Erwägungen, die auch anderen Anlegern künftig helfen können, leichter einen Schadenersatzanspruch durchzusetzen.
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