Unsere Fälle

 
02.03.2010

TK Immobilien, Berlin

Ein besonderer schillernder Immobilienverkäufer in Berlin ist Thomas Klinge und seine Firma TK Immobilien. Letztere ist zwischenzeitlich insolvent. Thomas Klinge hat persönlich bzw. über TK Immobilien GmbH Eigentumswohnungen an ahnungslose Erwerber verkauft, die nicht annähernd dem von ihnen gezahlten Kaufpreis entsprechen...

Klinge hatte dazu externe Vertriebe eingesetzt. Insbesondere die zur Grüezi gehörende Swisskontor. Den Erwerbern wurde versprochen, sie könnten ohne Eigenkapital und mit nur geringer Zuzahlung eine Eigentumswohnung erwerben, die sie mit Gewinn nach 10 Jahren wieder verkaufen könnten. Es sei ein reines Steuersparmodell. Der Erwerb der Wohnung sei eigentlich nur Mittel zum Zweck.

Diese Zusagen sind ins Blaue hinein abgegeben. Die tatsächliche Zuzahlung ist höher. Der Verkauf nach 10 Jahren wird sich als illusorisch darstellen.

Thomas Klinge, dessen Person und Leben vor kurzem in der Öffentlichkeit ausgebreitet wurde (siehe GOMOPA), ist für die Falschberatung der von ihm beauftragten Vertriebe haftbar, sofern er die Wohnung unter eigenem Namen verkauft hat. Ansonsten werden wir die Gelegenheit nutzen weitere Recherchen zu dem Komplex von Thomas Klinge anzustellen.

Mittlerweile ist die TK Immobilien insolvent. Das Insolvenzverfahren über die T.K. Immobilien GmbH aus Berlin ist mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 18.03.2010 eröffnet.

Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubigerversammlung findet am 03.05.2010 im Amtsgericht Charlottenburg statt.

Die Anleger haben keine Chance diese Wohnungen mit Gewinn wieder zu verkaufen. Nur ein Bruchteil des von ihnen gezahlten Einkaufpreises wird zu erzielen sein, viel zuwenig, um den Finanzierungskredit abzulösen. Damit sitzen die meisten Anleger für über dreißig Jahre  in der Schuldenfalle.

Mit der Insolvenz der T.K. Immobilien GmbH prüfen wir, inwieweit Ansprüche gegen die finanzierenden Banken bestehen. Diese haften bei einem konkreten Wissensvorsprung, bzw., wenn im Rahmen eines institutionalisierten Zusammenwirkens die Falschberatung hätte bekannt sein müssen.

 

P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.


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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-904-TK-Immobilien,-Berlin.aspx