Unsere Fälle

 
08.03.2010

Triares, Berlin

Triares ist eine Immobiliengesellschaft, die Wohnungen in Berlin und in Leipzig verkauft hat. Geschäftsführerin der Triares ist Denise Görlitz. Der Verkauf läuft über ihren Vater Klaus Peter Görlitz, der sich hinter so schönen Firmennamen wie Treuconcept oder Conductis versteckt hat...

Klaus Peter Görlitz ist ein großer Meister, der es in den uns bekannten Fällen schafft, in einem Zweistundentermin den potentiellen Kunden „notarreif“ zu reden. „Zufällig“ hat der Bereitschaftsnotar gerade Zeit. Überrumpelt sitzt dann der Kunde beim Notar und kauft eine Wohnung - oft von der hauseigenen Triares.

Regelmäßig erzählt Görlitz dem staunenden Interessenten, dass dieser die Möglichkeiten habe, sofort hohe steuerliche Vorteile zu ziehen. In den uns bekannten Fällen empfiehlt er den Erwerb einer Wohnung, weil sich dort die steuerlichen Möglichkeiten am besten geltend machen lassen. Aber man erwerbe nicht wirklich eine Wohnung. Man habe vielmehr nur eine „pro-forma-Stellung“ für einen Zeitraum von meist 10 Jahren. In dieser Zeit würde sich das Ganze durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen praktisch von alleine rechnen. Nach 10 Jahren werde man mit hohem Gewinn wieder ausscheiden aus dem Steuersparprogramm.

Wir haben eine Reihe von Urteilen gegen die Triares erstreiten können. Triares muss sich die Falschberatung des Vertriebes zurechnen lassen und ist auf Rückabwicklung und Schadensersatz verurteilt.

P.S: Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.


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Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-909-Triares,-Berlin.aspx