Die Konzeption des Global VIEW Beteiligungsfonds 2006 (Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG) sah die Realisierung von Aussichtsrädern in Metropolen wie Peking, Berlin, Orlando und anderen touristisch attraktiven Metropolen vor. Das Fondsvolumen war mit € 200 Mio. geplant. Die Vermittlung der Fonds erfolgte im Wesentlichen auf Empfehlung der Deutschen Bank, Citibank (jetzt Targobank) und der Privatbank Delbrück Bethmann Maffei, die über Ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die DBM Fonds GmbH, den Fonds initiiert hat.
Die Realisierung der geplanten Riesenräder ist jedoch ins Stocken geraten. In der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2009 hat die Geschäftsführung mitgeteilt, dass Fondsmittel bereits vorzeitig aufgebraucht waren. Nach dem Erwerb der Grundstücke und teilweisem Baubeginn ist das Kapital der Anleger im Wesentlichen verbraucht. Anschlussfinanzierungen sind nicht in Aussicht, so dass mit einem weiteren Bau und einer Inbetriebnahme der Aussichtsräder nicht gerechnet werden kann.
In den uns bekannten Fällen, sind die Anleger bei der Beratung über die Beteiligung nicht vollständig über die Risiken und die Verwendung ihrer Gelder aufgeklärt worden. Nach der Rechtssprechung des BGH muss der Anleger aber konkret darüber aufgeklärt werden, dass und in welcher Höhe die beratende Bank Provisionen für die Vermittlung erhält. In jedem Einzelfall sind daher Schadenersatzansprüche gegen die vermittelnden Banken und anderen Vermittlern zu prüfen, um den entstandenen Schaden geltend machen zu können.
Allerdings existiert jetzt ein Abfindungsangebot der Firma Aurasio GmbH, nach dem die Anleger 60% ihres eingesetzten Kapital sofort, oder 85% zum Ende der Laufzeit im Jahre 2018 zurück erstattet erhalten. Da die Fondsbeteiligungen auf dem Zweitmarkt gegenwärtig nur mit 20% des eingesetzten Kapitals gehandelt werden, erscheint das Angebot auf den ersten Blick überlegenswert.
Die Annahme des Angebotes steht unter der Bedingung, dass seitens des Anlegers auf sämtliche weiteren Ersatzansprüche gegenüber der Fondsgesellschaft als auch gegenüber den vermittelnden Banken oder vermittelnden Dritten verzichtet wird. Dies bedeutet konkret: Eine Geltendmachung des Differenzschadens ist nach Abschluss des Abfindungsvertrages ausgeschlossen!
Insoweit sollte unbedingt geprüft werden, ob diese Ansprüche auf die der Anlager verzichten soll, im Einzelfall nicht mehr wert sind, als die von der Aurasio GmbH angebotenen 60% des Nominalbetrages.
Wenn Sie eine Einzelfallprüfung durch unsere Kanzlei wünschen, setzen Sie sich bitte zeitnah mit uns in Kontakt.