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07.07.2010

BGH: Bahnbrechendes Urteil für Erwerbermodelle

Am 11.06.2010 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, das vielen Käufern steuerbegünstigter Erwerbermodelle helfen kann...

Wenn das vom Käufer angegebene Angebot nicht binnen vier Wochen angenommen wurde, ist der Vertrag regelmäßig nicht zustande gekommen. Selbst wenn der Käufer bei der verspäteten Annahme den Kaufpreis bezahlt hat, führt dieses nicht zur Heilung des Geschäftes.

Das Urteil wird in vielen Fällen, Käufern steuerbegünstigter und fremdfinanzierter Eigentumswohnungen den Ausstieg aus dem Kaufgeschäft ermöglichen können.

In dem von V. Senat des Bundesgerichtshofs entschiedenen Fall (V ZR 85/09) hatte sich der Käufer über einen Zeitraum von fast vier Monaten an sein Vertragsangebot gebunden.

Der Bundesgerichtshof erklärt dazu, dass unter Zugrundelegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch bei derartigen Verträgen gelten, lediglich eine Frist von vier Wochen angemessen ist. In diesem Zeitraum könne der Verkäufer feststellen, ob er das Kaufangebot annehmen wolle. Nehme er verspätet dieses Angebot an, gilt die Annahme als neues Angebot. Zwar könne dieses Angebot von Seiten des Interessenten auch schlüssig angenommen werden. Die Zahlung des Kaufpreises jedoch sei keine solche schlüssige Handlung. Der Käufer kann die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

Zudem stellt der Bundesgerichtshof klar, dass die Annahme eines unwiderruflichen Angebotes nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich sei.

Soweit die Rechtsauffassung vertreten werde, ein Angebot erlösche nicht nach Ablauf der Bindungsfrist, sondern sei lediglich frei widerruflich und könne auch nach Ablauf der Annahmefrist noch angenommen werden,  stehe diese Auffassung in klarem Widerspruch zu den Regelungen des § 146 BGB.

Die Annahme des Angebotes ist also danach nicht mehr möglich. Bei den rund zwei tausend Fällen, die wir in der Kategorie „Schrottimmobilien“ jährlich annehmen, werden wir eine Vielzahl derartiger Konstellationen finden. Mit diesem Urteil wird eine schnelle Hilfe für die geschädigten Anleger möglich sein.
 


http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-926-BGH-Bahnbrechendes-Urteil-fuer-Erwerbermodelle.aspx